Art. 11 32000R0032
Die Verordnung (EG) Nr. 1808/95 wird aufgehoben.Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 1808/95 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VIII zu lesen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1808/95 wird aufgehoben.Bezugnahmen auf die Verordnung (EG) Nr. 1808/95 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VIII zu lesen.