Erwägungsgrund 2 32001R1035
Dieses Übereinkommen setzt einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der Fauna und Flora der Antarktis durch Schaffung einer Kommission für die Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze der Antarktis, nachstehend „CCAMLR“ genannt, und den Erlass von Bestandserhaltungsmaßnahmen, die für die Vertragsparteien verbindlich werden.