Erwägungsgrund 5 32001R2380
Die Bewertung der Unterlagen zeigt, dass zum Schutz der Arbeitnehmer vor Exposition gegenüber dem Zusatzstoff möglicherweise bestimmte Verfahren erforderlich sind. Dieser Schutz sollte jedoch durch Anwendung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit gewährleistet werden.