Erwägungsgrund 3 32002R1040
Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2051/97 der Kommission vom 20. Oktober 1997 mit Durchführungsvorschriften über die Gewährung einer finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft im Bereich der Pflanzengesundheitskontrolle hat gezeigt, dass genauere Vorschriften notwendig sind und insbesondere die Anforderungen an die Informationen, die die Mitgliedstaaten bei Beantragung eines finanziellen Beitrags der Gemeinschaft übermitteln müssen, genauer dargelegt werden müssen.