Verordnung (EG) Nr. 1040/2002 der Kommission vom 14. Juni 2002 mit Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Gewährung eines finanziellen Beitrags der Gemeinschaft für die Pflanzengesundheitskontrolle und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2051/97
Die Verordnung (EG) Nr. 2051/97 ist daher aufzuheben.
Erwägungsgrund 6 32002R1040
Erwägungsgrund 6 32002R1040Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen