Art. 10 32002R2347
Weiterverfolgung
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 30. Juni 2005 einen Bericht über die gesamte Bewirtschaftungsregelung für Tiefseearten vor. Auf der Grundlage dieses Berichts wird die Kommission dem Rat erforderliche Änderungen an dieser Regelung vorschlagen.