Art. 1 Nr. 9 32014R0257VERORDNUNG (EU) Nr. 257/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates mit Blick auf die Einbeziehung Grönlands in die Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses
Artikel 23 erhält folgende Fassung: Der in Artikel 22 genannte Ausschuss kann sich mit jeder Frage mit Bezug auf die Anwendung dieser Verordnung befassen. Diese…
Art. 28 Abs. 2 32005R0980Der Ausschuss kann alle Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verordnung prüfen, mit denen er von der Kommission oder auf Antrag eines Mitgliedstaates…
Art. 5 Abs. 1 32015R0936Der Ausschuss gemäß Artikel 30 kann alle Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verordnung prüfen, mit denen er von der Kommission oder auf Antrag…
Art. 6 Abs. 3 31995R0992VERORDNUNG (EG) Nr. 992/95 DES RATES vom 10. April 1995 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Der Ausschuß kann jede Frage prüfen, die die Anwendung dieser Verordnung betrifft und die ihm sein Vorsitzender von sich aus oder auf Antrag eines…
Art. 6 Abs. 3 31996R0499VERORDNUNG (EG) Nr. 499/96 DES RATES vom 19. März 1996 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Island
Der Ausschuß kann alle die Anwendung dieser Verordnung betreffenden Fragen erörtern, die der Vorsitzende von sich aus oder auf Initiative eines Mitgliedstaats…