Art. 2 31999R1726Das geeignete Format für die Übermittlung der Ergebnisse ist in Anhang III dieser Verordnung festgelegt.
Art. 7 Abs. 2 32009L0042Die Ergebnisse werden entsprechend der im Anhang VIII festgelegten Struktur der statistischen Datensätze übermittelt. Die technischen Einzelheiten der…
Art. 7 Abs. 2 32007R0458VERORDNUNG (EG) Nr. 458/2007 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. April 2007 über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Maßnahmen, die sich auf die Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung beziehen,…
Art. 2 32000R1916VERORDNUNG (EG) Nr. 1916/2000 DER KOMMISSION vom 8. September 2000 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 des Rates zur Statistik über die Struktur der Verdienste und der Arbeitskosten hinsichtlich der Definition und Übermittlung der Informationen über die Verdienststruktur (Text von Bedeutung für den EWR)
Das für die Übermittlung der Ergebnisse zu verwendende technische Format wird in Anhang III zu dieser Verordnung festgelegt.
Art. 6 Abs. 1 Buchst. b 32002R2150VERORDNUNG (EG) Nr. 2150 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (Text von Bedeutung für den EWR)
binnen zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung Festlegung des geeigneten Formats, in dem die Ergebnisse durch die Mitgliedstaaten zu übermitteln…