Erwägungsgrund 6 32003R1358
Der Aufbau der Datensätze für die Datenübermittlung, die Codes und die Definitionen der Anhänge I und II zur Verordnung (EG) Nr. 437/2003 sollten angepasst werden.
Der Aufbau der Datensätze für die Datenübermittlung, die Codes und die Definitionen der Anhänge I und II zur Verordnung (EG) Nr. 437/2003 sollten angepasst werden.