Art. 7 Abs. 4 32001R2580VERORDNUNG (EG) Nr. 2580/2001 DES RATES vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Die Kommission ändert Anhang I auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen.
Art. 12 32022R0263VERORDNUNG (EU) 2022/263 DES RATES vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang I auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 5 32006R1412VERORDNUNG (EG) Nr. 1412/2006 DES RATES vom 25. September 2006 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Libanon
Die Kommission wird ermächtigt, den Anhang auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen zu ändern.
Art. 1 Nr. 2 32007R0631VERORDNUNG (EG) Nr. 631/2007 DES RATES vom 7. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia
Folgender Artikel 6a wird eingefügt: Die Kommission ändert den Anhang auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen.“