Art. 40 32003R1829
Änderung der Richtlinie 2000/53/EG
Die Richtlinie 2002/53/EG wird mit Wirkung ab dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung wie folgt geändert:
1.
Artikel 4 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
2.
Artikel 7 Absatz 5 erhält folgende Fassung: