Art. 41 32003R1829
Änderung der Richtlinie 2002/55/EG
Die Richtlinie 2002/55/EG wird mit Wirkung ab dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung wie folgt geändert:
1.
Artikel 4 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
2.
Artikel 7 Absatz 5 erhält folgende Fassung: