Verordnung (EG) Nr. 1984/2003 des Rates vom 8. April 2003 über eine Regelung zur statistischen Erfassung von Rotem Thun, Schwertfisch und Großaugenthun in der Gemeinschaft · KAPITEL 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 14 32003R1984Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen