Erwägungsgrund 6 32004R1386
Die Vertragsparteien haben nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens Konsultationen eingeleitet und vereinbart, die in Anhang II zu diesem Abkommen festgelegten Höchstmengen zu erhöhen, um der Erweiterung der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Ferner kamen die Vertragsparteien überein, die Höchstmengen im Hinblick auf die Erklärung Nr. 1 zum Abkommen über die Einrichtung von Service-Centern in der Europäischen Union zu erhöhen. Diese Erhöhung ist in einem neuen Abkommen vereinbart worden, das am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft trat.