Erwägungsgrund 7 32004R1386
Die Regierung der Russischen Föderation beantragte des Weiteren gemäß Artikel 3 Absatz 3 des derzeitigen Abkommens innerhalb der genehmigten Höchstmengen für jede Erzeugnisgruppe die Übertragung bestimmter, nicht genutzter Mengen des Jahres 2003.