Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Berechnung des Fischereiaufwands gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 ist die installierte Maschinenleistung als die in der Verordnung (EWG) Nr. 2930/86 des Rates vom 22. September 1986 zur Definition der Angaben für Fischereifahrzeuge beschriebene Motorstärke eines Schiffes zu verstehen.
Dieser Artikel gilt für Fischereifahrzeuge, für die eine Fischereiaufwandsregelung gilt, ab dem 1. Januar 2012 . Für andere Fischereifahrzeuge gilt er ab dem 1.…
Im Zusammenhang mit den Kapazitätsanforderungen an die Fischereiflotte der Gemeinschaft gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002, der Verordnung (EG)…
In der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 werden die Kriterien und Verfahren für eine Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und…
Die Zertifizierung der Maschinenleistung nach Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 für Fischereifahrzeuge, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu…
Der höchstzulässige jährliche Fischereiaufwand für bestimmte Fanggebiete und Fischereien ist am 19. Juli 2004 in der Verordnung (EG) Nr. 1415/2004 des Rates…
In dieser Verordnung wird der höchstzulässige jährliche Fischereiaufwand der einzelnen Mitgliedstaaten für die Gebiete und Fischereien gemäß Artikel 3 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.