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Es ist darauf hinzuweisen, dass Waren mit Ursprung in den betreffenden Landesteilen, die in andere Mitgliedstaaten verbracht werden, für Mehrwertsteuerzwecke so behandelt werden, als wenn sie in die Republik Zypern eingeführt worden wären.
Der Ort der Lieferung eines Fernverkaufs von Gegenständen, die aus Drittgebieten oder Drittländern in den Mitgliedstaat, in dem die Versendung oder Beförderung…
Werden Waren mit Ursprung in den betreffenden Landesteilen in andere Mitgliedstaaten verbracht, so wird ihre vorherige Verbringung in die unter der…
Die Republik Zypern behandelt die in Absatz 1 genannten Waren als nicht eingeführt im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 77/388/EWG und des Artikels 5…
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 werden auf Waren, die vollständig in den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die…
Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 sieht eine Sonderregelung für Waren vor, die aus Landesteilen, in denen die Regierung der Republik Zypern keine…
Soweit Dienstleistungen über die Trennungslinie hinweg von Personen oder für Personen erbracht werden, die in den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.