Erwägungsgrund 2 32004R1553
Der Gemischte Rat EU-Mexiko hat mit seinem Beschluss Nr. 3/2004 vom 29. Juli 2004 zur Einführung von Zollkontingenten für bestimmte Waren mit Ursprung in Mexiko, die im Anhang I zum Beschluss Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko aufgelistet sind, die Eröffnung eines befristeten Zollkontingents für Bananen, das seine Gültigkeit verliert, wenn es durch eine reine Zolltarifregelung ersetzt wird, und ein Zollkontingent für bestimmte Pektinstoffe beschlossen. Die betreffenden Kontingente sind zu eröffnen.