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Die in Anhang II aufgeführten Zollkontingente der Gemeinschaft für die zollfreie Einfuhr von Waren mit Ursprung in Bulgarien werden jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eröffnet. Für das Jahr 2004 werden sie vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2004 eröffnet. Die Mengen für das Jahr 2004 werden proportional gemäß der Zahl der bereits verstrichenen ganzen Monate verringert; hiervon ausgenommen sind die Zollkontingente unter der Laufenden Nr. 09.5463, 09.5487 und 09.5479.
Die Warenmengen, die den durch die Verordnung (EG) Nr. 1446/2002 eröffneten Zollkontingenten mit der Laufenden Nr. 09.5463, Nr. 09.5487 und Nr. 09.5479 unterliegen und vom 1. Januar bis zum 30. September 2004 im zollrechtlich freien Verkehr sind, werden in vollem Umfang gegen die Mengen angerechnet, die in den entsprechenden in Anhang II genannten Zollkontingenten angegeben sind.
Die Mengen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 seit dem Beginn der Zeiträume für die Kontingente, die am 1. Mai 2004 innerhalb der laufenden Nummern…
Die Mengen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 für die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.1104, 09.1112, 09.1122, 09.1130 und 09.1137 in…
Die im Anhang genannten Zollkontingente werden jedes Jahr vom 1. Januar an für einen Zeitraum von zwölf Monaten eröffnet. Im Jahr 2003 wird jedoch, außer bei…
Die Mengen der Waren, für die Zollkontingente gelten und die ab 1. Juli 2004 im Rahmen der in Anhang A(b) des mit dem Beschluss 2003/18/EG genehmigten…
Die Mengen der Waren, für die Zollkontingente gelten und die ab 1. Juli 2004 im Rahmen der in Anhang A(b) des mit dem Beschluss 2003/286/EG genehmigten…
„(6) Mit Ausnahme der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1854, 09.1871, 09.1873 und 09.1899 werden die im Anhang dieser Verordnung genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.