Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, die im Protokoll Nr. 3 berücksichtigt, aber in dieser Verordnung nicht aufgeführt sind oder für die die durch diese Verordnung eröffneten Kontingente erschöpft sind, gelten weiterhin die Handelsbestimmungen im Protokoll Nr. 3.
Im Falle einer Verlängerung gemäß Absatz 1 Unterabsatz 2 finden die Verfahrensvorschriften der Absätze 2 und 3 Anwendung.
Für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, die nicht unter Anhang I fallen oder für die in die in Anhang II genannten Kontingente erschöpft sind, gelten…
Das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen einerseits und das…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für horizontale Fragen des Handels mit…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für horizontale Fragen des Handels mit…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für horizontale Fragen des Handels mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.