Erwägungsgrund 11 32015R0479
Die Durchführung dieser Verordnung erfordert einheitliche Bedingungen für den Erlass von Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Kommission erlassen werden —