Erwägungsgrund 1 32014R0510
Die Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 614/2009 des Rates müssen infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon angepasst werden, insbesondere im Hinblick auf die eingeführte Unterscheidung zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten. Weitere Anpassungen sind erforderlich, um geltende Rechtsvorschriften klarer und transparenter zu gestalten.