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Der Einspruch galt der Nichtbeachtung von Artikel 2 der genannten Verordnung und war zulässig im Sinne von Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung. Auf die Klage eines Ausführers von frischem Fleisch hat Spanien die Abgrenzung des geografischen Gebiets, in dem das Rohmaterial für „Lardo di Colonnata“ erzeugt wird, sowie des Verarbeitungsgebiets in Frage gestellt.
Da es sich um eine g. g. A. handelt, sind die Bedingungen des Artikels 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 für jede der sechs Bezeichnungen erfüllt, denn das…
Italien hat gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Einspruch gegen die Eintragung eingelegt, weil die Bedingungen von Artikel 2 der Verordnung (EWG)…
Gemäß Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 hat Italien bei der Kommission die Eintragung der Bezeichnung „Lardo di Colonnata“ als geografische…
Deutschland hat gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Einspruch gegen die Eintragung eingelegt. Der Einspruch bezog sich auf die Nichteinhaltung der…
Bei der Kommission wurde ein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingelegt. Dieser Einspruch erfüllt jedoch keine der Bedingungen gemäß…
Deutschland und die Niederlande haben sich gegen die Eintragung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 ausgesprochen. Diese beiden Länder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.