Erwägungsgrund 62 32024R1143
Mit der Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten sollen die Erzeuger traditioneller Spezialitäten dabei unterstützt werden, die Verbraucher über die wertsteigernden Merkmale ihrer Erzeugnisse zu unterrichten. Um ungleiche Wettbewerbsbedingungen zu vermeiden, sollten alle Erzeuger, auch jene aus Drittländern, den eingetragenen Namen einer garantiert traditionellen Spezialität verwenden dürfen, sofern das betreffende Erzeugnis mit der entsprechenden Produktspezifikation übereinstimmt und die Erzeuger einem Kontrollsystem unterliegen.