Erwägungsgrund 1 32004R2059
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kasachstan ist am 1. Juli 1999 in Kraft getreten.
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kasachstan ist am 1. Juli 1999 in Kraft getreten.