Erwägungsgrund 6 32004R2059
Die Vertragsparteien haben nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 6 des Abkommens Konsultationen eingeleitet und vereinbart, die im Abkommen festgelegten Höchstmengen zu erhöhen, um der Erweiterung der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Diese Erhöhung ist in einem neuen Abkommen vereinbart worden, das am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft trat.