Verordnung (EG) Nr. 2070/2004 der Kommission vom 1. Dezember 2004 zur Genehmigung von Übertragungen zwischen Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Republik Indien
Es ist angemessen, dem Antrag stattzugeben.
Erwägungsgrund 4 32004R2070
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