Erwägungsgrund 4 32004R2103
Wegen der Vielzahl und des Umfangs der nötigen Änderungen und im Interesse der Kohärenz zwischen den neuen Vorschriften für die Westlichen Gewässer und den bestehenden Vorschriften für die Ostsee ist die Verordnung (EG) Nr. 2092/98 durch eine neue Verordnung zu ersetzen.