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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 639/2004 gelten als besondere Referenzgrößen je Flottensegment in den französischen und portugiesischen Gebieten in äußerster Randlage die für Ende 2002 vorgegebenen Ziele der mehrjährigen Ausrichtungsprogramme (MAP IV).
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 der Kommission wurden die Durchführungsbestimmungen zur Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster…
Die Entwicklungspläne tragen zur nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors in den Regionen in äußerster Randlage bei. In diesem Rahmen sind die…
Die besonderen Referenzgrößen für die in den Gebieten in äußerster Randlage Frankreichs, Portugals und Spaniens registrierten Flotten sind im Anhang je…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 639/2004 gelten für die Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster Randlage registrierten Fangflotten bis zum 31.…
Die Mitgliedstaaten müssen über die Entwicklung der in den Gebieten in äußerster Randlage registrierten Flotten in dem Jahresbericht gemäß der Verordnung (EG)…
In den Jahresberichten gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1438/2003 geben die betreffenden Mitgliedstaaten auch über die Entwicklung der in den Gebieten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.