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Die besonderen Referenzgrößen für die Kanarischen Inseln sind nach demselben Ansatz festzusetzen wie die Ziele der MAP IV, wobei die Grenzen der den betreffenden Flotten zur Verfügung stehenden Fangmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Zu diesem Zweck hat der Wissenschaftlich-technische und Wirtschaftliche Fischereiausschusses (STECF) in seinem Sitzungsbericht vom März/April 2004 ein Gutachten über die Fangmöglichkeiten der auf den Kanarischen Inseln registrierten Fangflotten abgegeben. Außerdem haben Spanien und die Kommission die Fangmöglichkeiten der Flotten geprüft, die auf den Kanarischen Inseln registriert und im Rahmen bilateraler und multilateraler Abkommen tätig sind. Nach eingehender Prüfung dieser Unterlagen und Berichte kommt die Kommission zu dem Schluss, dass keine Expansionsmöglichkeiten für die zurzeit auf den Kanarischen Inseln registrierten Flotten bestehen.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 der Kommission wurden die Durchführungsbestimmungen zur Steuerung der Flottenkapazität der in Gebieten in äußerster…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1274/2007 der Kommission wurden die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 festgelegten Referenzgrößen für die in den Gebieten…
Gemäß Anhang IID Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 hat die Kommission die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und die Quoten für 2008 für Sandaal in den…
Zulässige Fangmengen und Aufteilung 1. Die Fangmöglichkeiten für Gemeinschaftsschiffe in Gemeinschaftsgewässern oder bestimmten Nicht-Gemeinschaftsgewässern…
Die Entwicklungspläne tragen zur nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors in den Regionen in äußerster Randlage bei. In diesem Rahmen sind die…
1. Die Fangmöglichkeiten für Gemeinschaftsschiffe in Gemeinschaftsgewässern oder bestimmten Nicht-Gemeinschaftsgewässern sowie die Aufteilung dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.