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Die Verrechnung der einerseits zu hoch und andererseits zu niedrig angesetzten Mengen ergibt einen höheren Koeffizienten für die Zuteilung der Einfuhrrechte.
Der Umfang der Einfuhrrechte für jeden Marktteilnehmer, der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1203/2004 Einfuhrrechte beantragt hat, sollte jedoch nur dann auf der…
Ein größeres Volumen an Einfuhrrechten, das sich aus der Neuberechnung der Einfuhrrechte auf der Grundlage des in Artikel 1 festgesetzten Koeffizienten ergibt,…
Die Kommission entscheidet so bald wie möglich, in welchem Umfang Einfuhrrechte im Rahmen des Kontingents gemäß Artikel 1 Absatz 1 zugeteilt werden können.…
Da für eine größere als die in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1203/2004 genannte Menge Einfuhrrechte beantragt wurden, wurde der Koeffizient zur Verringerung…
Gehen die Anträge auf Einfuhrrechte nach Artikel 3 über die verfügbaren Mengen hinaus, so setzt die Kommission einen einheitlichen Koeffizienten zur Kürzung der…
Bewirkt die Anwendung des Zuteilungskoeffizienten gemäß Artikel 5, dass weniger Einfuhrrechte zugeteilt werden, als beantragt wurden, so wird der entsprechende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.