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Das Gemeinschaftsprogramm gemäß Artikel 1 umfasst gezielte Aktionen, konzertierte Aktionen und flankierende Maßnahmen gemäß den Artikeln 5, 6 und 7.
Alle im Rahmen des Programms durchgeführten Aktionen müssen den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Pflanzen- und Tiergesundheit sowie Tierzucht, über den Verkehr mit Saatgut und Vermehrungsmaterial und über den Gemeinsamen Sortenkatalog entsprechen und Folgendem Rechnung tragen: a) sonstigen Tätigkeiten auf Gemeinschaftsebene; b) einschlägigen internationalen Initiativen, Entwicklungen und Vereinbarungen, insbesondere in Bezug auf — das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, — den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, — den Globalen Aktionsplan der FAO für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und sonstige Aktionen im Rahmen der FAO, — die Europäische Strategie zur Erhaltung der Pflanzen und die einschlägigen Resolutionen der Ministerkonferenz über den Schutz der Wälder in Europa, — die Globale Strategie für das Management genetischer Ressourcen von Nutztieren und — auf internationaler Ebene durchgeführte Programme wie im Rahmen des Europäischen Kooperationsprogramms für pflanzengenetische Ressourcen (ECP/GR), des Europäischen Regionalen Focal Point (ERFP) der Nationalen Koordinatoren für das Management genetischer Ressourcen von Nutztieren, des Gemeinsamen Sortenkatalogs für landwirtschaftliche Pflanzenarten, des Europäischen Programms für forstgenetische Ressourcen (Euforgen) und der Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR).
Die Kommission nimmt Aktionspläne und Maßnahmen für ein oder mehrere Jahre an. Die Maßnahmen können in Form von Einzelmaßnahmen, Sondermaßnahmen,…
Die wichtigsten innerhalb des Programms zu verwendenden Arten von Maßnahmen sind in Artikel 2 definiert. Die in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten…
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Zur Verfolgung der in den Artikeln 2 und 3 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele werden im Rahmen des Programms entsprechend den im jährlichen…
Die konzertierten Aktionen dienen der Förderung des Austauschs von Informationen zu thematischen Fragen im Hinblick auf eine bessere Koordinierung der Aktionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.