Erwägungsgrund 4 32007D0126
Das mit dem Beschluss 2002/630/JI des Rates vom 22. Juli 2002 über ein Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (AGIS) aufgestellte Rahmenprogramm hat erheblich zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden und den Justizbehörden der Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der jeweiligen Polizei-, Justiz-, Rechts- und Verwaltungssysteme und zur Vertiefung des gegenseitigen Vertrauens auf diesem Gebiet beigetragen.