Erwägungsgrund 1 32004R0870
Die biologische und genetische Vielfalt in der Landwirtschaft ist ein unersetzlicher Faktor für die nachhaltige Entwicklung der Agrarproduktion und des ländlichen Raums. Es gilt daher, als Beitrag zur Erreichung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und nachhaltigen Nutzung des Potenzials dieser Vielfalt zu treffen.