Erwägungsgrund 5 32004R0870
Es gilt, die Ex-situ- und In-situ-Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft (einschließlich In-situ-/On-farm-Erhaltung und -entwicklung) zu fördern. Diese Erhaltung sollte sich auf alle genetischen Ressourcen pflanzlichen, mikrobiellen und tierischen Ursprungs von tatsächlichem oder potenziellem Nutzen für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich der forstgenetischen Ressourcen, erstrecken und im Einklang stehen mit den Erfordernissen der gemeinsamen Agrarpolitik im Hinblick auf die Erhaltung der genetischen Ressourcen und eine verstärkte Nutzung von zu wenig genutzten Rassen und Sorten in der Agrarproduktion.