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Verordnung (EG) Nr. 1218/2005 der Kommission vom 28. Juli 2005 mit Durchführungsbestimmungen für ein Zollkontingent für lebende Rinder mit einem Stückgewicht von mehr als 160 kg mit Ursprung in der Schweiz nach der Verordnung (EG) Nr. 1182/2005 des Rates
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