Erwägungsgrund 5 32005R1218
Damit die Einhaltung der oben genannten Kriterien nachgeprüft werden kann, sind die Anträge in dem Mitgliedstaat zu stellen, in dem der Einführer in das Mehrwertsteuerregister eingetragen ist.
Damit die Einhaltung der oben genannten Kriterien nachgeprüft werden kann, sind die Anträge in dem Mitgliedstaat zu stellen, in dem der Einführer in das Mehrwertsteuerregister eingetragen ist.