Erwägungsgrund 1 32005R1218
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1182/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 mit autonomen Übergangsmaßnahmen zur Eröffnung eines gemeinschaftlichen Zollkontingents für die Einfuhr von lebenden Rindern mit Ursprung in der Schweiz wird für den Zeitraum vom Inkrafttreten der genannten Verordnung bis zum 31. Dezember 2005 übergangsweise ein autonomes zollfreies Gemeinschaftszollkontingent für die Einfuhr von 2300 lebenden Rindern mit Ursprung in der Schweiz und einem Gewicht von mehr als 160 kg eröffnet.