Erwägungsgrund 1 32005R1441
Das Abkommen über Partnerschaft und Kooperation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kasachstan, nachstehend „PKA“ genannt, trat am 1. Juli 1999 in Kraft.
Das Abkommen über Partnerschaft und Kooperation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kasachstan, nachstehend „PKA“ genannt, trat am 1. Juli 1999 in Kraft.