Erwägungsgrund 3 32005R1441
Ein solches Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen, nachstehend „Abkommen“ genannt, wurde zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kasachstan am 19. Juli 2005 geschlossen.
Ein solches Abkommen über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen, nachstehend „Abkommen“ genannt, wurde zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kasachstan am 19. Juli 2005 geschlossen.