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Damit die Mitgliedstaaten genügend Zeit haben, um die indikativen Finanzierungspläne für die Umstellungsmaßnahmen im Jahr 2006 zu erstellen, sollte der vorgesehene Termin für die Mitteilung dieser Finanzierungspläne an die Kommission und dementsprechend auch die endgültige Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Die Mitgliedstaaten legen aufgrund der eingegangenen Förderanträge die indikativen Finanzierungspläne für die Maßnahmen fest und übermitteln sie vor dem 30.…
Der Termin für die Übermittlung der indikativen Finanzierungspläne für die im Rahmen des Rückkaufprogramms 2002 eingegangenen Förderanträge wird abweichend von…
Um den Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Anpassung an einige der neuen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung zu geben, ist es angezeigt, den Beginn der…
Verschiedene Mitgliedstaaten haben Schwierigkeiten, die in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1010/2006 der Kommission , vorgeschriebene Frist einzuhalten und…
Da die zuständigen Behörden und die Betreiber eines öffentlichen Dienstes Zeit benötigen, um den Bestimmungen dieser Verordnung nachzukommen, sollten…
Die Mitgliedstaaten stellen einen Plan auf, der einen Zeitplan für die schrittweise Anwendung dieser Richtlinie auf bereits in Betrieb befindliche Tunnel im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.