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Die Mitgliedstaaten haben sich in einer Erklärung zu militärischen Aspekten im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Luftraum verpflichtet, unter Berücksichtigung militärischer Erfordernisse zusammenzuarbeiten, um zu gewährleisten, dass das Konzept der flexiblen Luftraumnutzung in allen Mitgliedstaaten von allen Luftraumnutzern in vollem Umfang und einheitlich angewandt wird.
Eine unterschiedliche Organisation der Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Stellen in der Gemeinschaft behindert ein einheitliches und…
die Mitgliedstaaten bauen untereinander eine Zusammenarbeit auf, um eine effiziente und konsequente Anwendung des Konzepts einer flexiblen Luftraumnutzung über…
Eine effektive und harmonisierte Anwendung des Konzepts der flexiblen Luftraumnutzung in der gesamten Gemeinschaft verlangt klare und konsequente Regeln für die…
Bis 4. Dezember 2012 ergreifen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass funktionale Luftraumblöcke umgesetzt werden, damit…
Wesentliche Bedeutung bei der Anwendung des Konzepts einer flexiblen Luftraumnutzung hat die Förderung der Zusammenarbeit benachbarter Mitgliedstaaten und die…
Diese Verordnung soll die Anwendung des Konzepts einer flexiblen Luftraumnutzung, definiert in Artikel 2 Ziffer 22 der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 unterstützen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.