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Es ist Gemeinschaftsschiffen untersagt, im Skagerrak in der 12-Seemeilen-Zone Norwegens zu fischen. Schiffe unter der Flagge Dänemarks oder Schwedens dürfen jedoch bis zu einer Entfernung von 4 Seemeilen von den Basislinien Norwegens fischen. Gemeinschaftsschiffe dürfen in den Gewässern unter der Gerichtsbarkeit Islands nur in einem Gebiet fischen, das durch gerade Linien zwischen folgenden Koordinaten begrenzt wird: Südwestliches Gebiet 1. 63° 12′ N, 23° 05′ W bis 62° 00′ N, 26° 00' W 2. 62° 58′ N, 22° 25′ W 3. 63° 06′ N, 21° 30′ W 4. 63° 03′ N, 21° 00′ W und von dort 180° 00′ S Südöstliches Gebiet 1. 63° 14′ N, 10° 40′ W 2. 63° 14′ N, 11° 23′ W 3. 63° 35′ N, 12° 21′ W 4. 64° 00′ N, 12° 30′ W 5. 63° 53′ N, 13° 30′ W 6. 63° 36′ N, 14° 30′ W 7. 63° 10′ N, 17° 00′ W und von dort 180° 00′ S.
Abweichend von Absatz 1 dürfen jedoch Schiffe, die unter der Flagge Dänemarks oder Schwedens fahren und dort registriert sind, im Skagerrak bis zu einer…
Abweichend von Absatz 1 dürfen jedoch Fischereifahrzeuge unter der Flagge Norwegens im Skagerrak bis zu einer Entfernung von vier Seemeilen von den Basislinien…
Zugangsbeschränkungen Es ist Gemeinschaftsschiffen untersagt, im Skagerrak in der 12-Seemeilen-Zone Norwegens zu fischen. Schiffe unter der Flagge Dänemarks…
Es ist Gemeinschaftsschiffen untersagt, im Skagerrak in der 12-Seemeilen-Zone Norwegens zu fischen. Schiffe unter der Flagge Dänemarks oder Schwedens dürfen…
Es ist Gemeinschaftsschiffen untersagt, im Skagerrak in der 12-Seemeilen-Zone Norwegens zu fischen. Schiffe unter der Flagge Dänemarks oder Schwedens dürfen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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