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Es ist Gemeinschaftsschiffen untersagt, im Skagerrak in der 12-Seemeilen-Zone Norwegens zu fischen. Schiffe unter der Flagge Dänemarks oder Schwedens dürfen jedoch bis zu einer Entfernung von vier Seemeilen von den Basislinien Norwegens fischen.
Gemeinschaftsschiffe dürfen in den Gewässern unter der Gerichtsbarkeit Islands nur in einem Gebiet fischen, das durch gerade Linien zwischen folgenden Koordinaten begrenzt wird: Südwestliches Gebiet: 1. 63° 12′ N, 23° 05′ W bis 62° 00′ N, 26° 00′ W, 2. 62° 58′ N, 22° 25′ W, 3. 63° 06′ N, 21° 30′ W, 4. 63° 03′ N, 21° 00′ W und von dort 180° 00′ S; Südöstliches Gebiet: 1. 63° 14′ N, 10° 40′ W, 2. 63° 14′ N, 11° 23′ W, 3. 63° 35′ N, 12° 21′ W, 4. 64° 00′ N, 12° 30′ W, 5. 63° 53′ N, 13° 30′ W, 6. 63° 36′ N, 14° 30′ W, 7. 63° 10′ N, 17° 00′ W und von dort 180° 00′ S.
Abweichend von Absatz 1 dürfen jedoch Schiffe, die unter der Flagge Dänemarks oder Schwedens fahren und dort registriert sind, im Skagerrak bis zu einer…
Zugangsbeschränkungen Es ist Gemeinschaftsschiffen untersagt, im Skagerrak in der 12-Seemeilen-Zone Norwegens zu fischen. Schiffe unter der Flagge Dänemarks…
Es ist Gemeinschaftsschiffen untersagt, im Skagerrak in der 12-Seemeilen-Zone Norwegens zu fischen. Schiffe unter der Flagge Dänemarks oder Schwedens dürfen…
Es ist Gemeinschaftsschiffen untersagt, im Skagerrak in der 12-Seemeilen-Zone Norwegens zu fischen. Schiffe unter der Flagge Dänemarks oder Schwedens dürfen…
Es ist Gemeinschaftsschiffen untersagt, im Skagerrak in der 12-Seemeilen-Zone Norwegens zu fischen. Schiffe unter der Flagge Dänemarks oder Schwedens dürfen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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