Verordnung (EG) Nr. 284/2005 der Kommission vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der Abweichungen von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 in Bezug auf Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren in andere Drittländer als die Schweiz und Liechtenstein ausgeführt werden
Mit dem Beschluss 2005/45/EG werden besondere Bedingungen für die Verwaltungszusammenarbeit eingeführt, mit deren Hilfe Unregelmäßigkeiten und Betrug im Zusammenhang mit Zollangelegenheiten und Einfuhrerstattungen bekämpft werden sollen.
Erwägungsgrund 6 32005R0284
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