Verordnung (EG) Nr. 284/2005 der Kommission vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der Abweichungen von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 in Bezug auf Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren in andere Drittländer als die Schweiz und Liechtenstein ausgeführt werden
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für horizontale Fragen des Handels mit landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, die nicht unter Anhang I des Vertrages fallen —
Erwägungsgrund 9 32005R0284
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