Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I MUSTERFORMBLATT FÜR DIE MITTEILUNG DER GRUNDLEGENDEN TECHNISCHEN MERKMALE DER ANLAGEN I-A. REAKTOREN Datum: ………… Hinweis: 1. Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 2. Der Hinweis „entfällt“ kann auf nicht zutreffende Fragen gegeben werden. Die Kommission ist stets berechtigt, weitere Angaben zu dem betreffenden Fragebogen (oder Musterformblatt) zu verlangen, wenn sie dies für notwendig hält. 3. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANGABEN ZUR ANLAGE 1. Bezeichnung 2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummer und E-Mail-Adresse 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 5. Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb) 6. Zweck und Typ 7. Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.) 8. Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.) 9. Aufbau der Anlage: a) bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen b) Lagerzone für eingehendes Material c) Reaktorzone d) Prüf- und Experimentierzone, Laboratorien e) Lagerzone für ausgehendes Material f) Zone für Nuklearabfallentsorgung 10. Zusätzliche Angaben für jeden Reaktor: a) thermische Nennleistung b) Ausgangs- oder besonderes spaltbares Material c) Anfangsanreicherungen des Reaktorkerns d) Moderator e) Kühlmittel ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG Beschreibung des Kernmaterials 11. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1) 12. Hinreichend detaillierte Skizzen der Brennelemente, Brennstäbe, Brennstoffplatten usw., die den allgemeinen Aufbau und die Gesamtabmessungen erkennen lassen (Vorkehrungen für den Brennstabwechsel sollten ggf. beschrieben werden mit Angabe, ob es sich dabei um einen Routinevorgang handelt.) 13. Brennstoff (ggf. einschl. Material in Steuer- oder Trimmstäben): a) chemische Zusammensetzung oder Hauptlegierungsbestandteile b) mittlere Anreicherung je Brennelement c) Nenngewicht des Kernmaterials je Brennelement mit Auslegungstoleranzen 14. Hüllwerkstoff 15. Ggf. Verfahren zur Kennzeichnung einzelner Elemente, Stäbe, Platten usw. 16. Sonstiges in der Anlage verwendetes Kernmaterial (kurze Angaben zu Material, Verwendungszweck und Art der Verwendung, z. B. als Booster-Stäbe) Kernmaterialfluss 17. Flussdiagramm mit Punkten, an denen Kernmaterial identifiziert oder gemessen wird; Materialbilanzzonen und Orte, an denen der Bestand für die Materialbuchführung bestimmt wird; geschätzter Kernmaterialbestand an diesen Orten unter normalen Betriebsbedingungen 18. Voraussichtliche Nenndaten des Brennstoffkreislaufs: a) Core-Ladung b) erwarteter Abbrand c) jährliche Nachladung d) Nachladefrequenz (kontinuierlich oder während Abschaltung) e) Vorausschätzung des Durchsatzes und des Bestandes sowie der Ein- und Ausgänge Kernmaterialhandhabung 19. Anordnung des Lagerbereichs für unbestrahlten Brennstoff, grafische Darstellung der Lagerpositionen für unbestrahlten Brennstoff und Beschreibung der Verpackung 20. Grafische Darstellung des Betriebsraums für die Vorbereitung und/oder Prüfung von unbestrahltem Brennstoff und der Reaktorladezone 21. Grafische Darstellung der Transportausrüstung für frischen und bestrahlten Brennstoff einschließlich Nachlademaschinen oder -ausrüstungen 22. Grafische Darstellung des Reaktordruckgefäßes mit Core-Position und Öffnungen; Beschreibung der Brennstoffhandhabung im Druckgefäß 23. Grafische Darstellung des Reaktorkerns mit Gesamtanordnung, Gitter, Form, Gitterabstand und Core-Abmessungen; Reflektor; Lage, Form und Abmessungen der Steuerorgane; Experimentier- und/oder Bestrahlungspositionen 24. Anzahl und Größe der Kanäle für Brennelemente und Steuerorgane im Core 25. Lager für abgebrannten Brennstoff: a) grafische Darstellung des Lagerbereichs b) Lagermethode c) Auslegungskapazität des Lagers d) grafische Darstellung der Ausrüstung für die Handhabung des bestrahlten Brennstoffs e) Mindestabklingzeit vor dem Abtransport von abgebranntem Brennstoff f) grafische Darstellung und Beschreibung des Transportbehälters für abgebrannten Brennstoff (z. B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit) 26. Prüfzone für Kernmaterial (ggf.): a) kurze Beschreibung der durchzuführenden Arbeiten b) Beschreibung der wichtigsten Ausrüstungen (z. B. heiße Zelle, Vorrichtungen zur Enthülsung und Auflösung von Brennstäben) c) Beschreibung der Transportbehälter für Kernmaterial und der Verpackung von Abfällen und Rückständen (z. B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit) d) Beschreibung der Lagerzone für unbestrahltes und bestrahltes Kernmaterial e) Zeichnungen zu Obigem, falls nicht andernorts angeführt Kühlmitteldaten 27. Schematische Darstellung des Kühlmittelflusses gemäß den Erfordernissen der Wärmebilanzberechnungen (unter Angabe von Druck, Temperatur und Durchsatz an wichtigen Punkten) KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE Buchführungssystem 28. Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems (Beschreibung des Posten- und/oder Mengenbuchführungssystems einschließlich der benutzten Prüfmethoden mit den veranschlagten Genauigkeitsgraden; Lieferung von Blankomustern der bei allen Kontroll- und Buchungsverfahren benutzten Formblätter). Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben. Realer Bestand 29. Beschreibung der Verfahren, der Häufigkeit und der Methoden für die Aufnahme des realen Bestandes durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der wichtigsten Prüfmethoden und des veranschlagten Genauigkeitsgrads); Zugang zu Kernmaterial im Core und zu bestrahltem Kernmaterial außerhalb des Cores; erwartete Strahlenpegel SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 30. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle. 31. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben. I-B. KRITISCHE UND NULLENERGIE-ANLAGEN Datum: ………… ANGABEN ZUR ANLAGE 1. Bezeichnung 2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 5. Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb) 6. Zweck und Typ 7. Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.) 8. Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.) 9. Aufbau der Anlage: a) bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen b) Lagerzone(n) für Kernmaterial c) Zone für den Zusammenbau von Brennelementen, Laboratorien usw. d) eigentliche kritische Anordnung 10. Zusätzliche Angaben : a) erwartete maximale Betriebsleistung und/oder erwarteter maximaler Neutronenfluss b) wichtigste Kernmaterialart(en) und Anreicherungsgrad c) Moderator d) Reflektor, Mantel e) Kühlmittel ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG Beschreibung des Kernmaterials 11. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1) 12. Hinreichend detaillierte Skizzen der Brennelemente, Brennstäbe, Brennstoffplatten usw., die den allgemeinen Aufbau und die Gesamtabmessungen erkennen lassen 13. Brennstoff (ggf. einschl. Material in Steuer- oder Trimmstäben) a) chemische Zusammensetzung oder Hauptlegierungsbestandteile b) Form und Abmessungen c) Anreicherung von Brennstäben, Brennstoffplatten usw. d) Nenngewicht des Kernmaterials mit Auslegungstoleranzen 14. Hüllwerkstoff 15. Ggf. Verfahren zur Kennzeichnung einzelner Elemente, Stäbe, Platten usw. 16. Sonstiges in der Anlage verwendetes Kernmaterial (kurze Angaben zu Material, Verwendungszweck und Art der Verwendung, z. B. als Booster-Stäbe) Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials 17. Beschreibung einschl. grafischer Darstellung: a) Kernmateriallager- und -montagezonen und eigentliche kritische Anordnungen (Bestandsbereiche) b) geschätzter Umfang der Kernmaterialbestände in diesen Bereichen c) materielle Anordnung der Ausrüstungen für den Zusammenbau der Brennelemente und die Prüfung und Messung des Kernmaterials und d) Transportwege des Kernmaterials 18. Skizze des Cores der kritischen Anordnung mit Core-Tragkonstruktion, Abschirmung und Wärmeabführungssystem einschl. Beschreibung (für jede kritische Anordnung, wenn mehr als eine in der Anlage vorhanden sind) KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE Buchführungssystem 19. Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems (Beschreibung des Posten- und/oder Mengenbuchführungssystems einschließlich der benutzten Prüfmethoden mit den veranschlagten Genauigkeitsgraden; Lieferung von Blankomustern der bei allen Kontroll- und Buchungsverfahren benutzten Formblätter). Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben. Realer Bestand 20. Beschreibung der Verfahren, der Häufigkeit und der Methoden für die Aufnahme des realen Bestandes durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der wichtigsten Prüfmethoden und des veranschlagten Genauigkeitsgrads); Zugang zu Kernmaterial im Core und zu bestrahltem Kernmaterial außerhalb des Cores; erwartete Strahlenpegel SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 21. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle. 22. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben. I-C. KONVERSIONS-, FABRIKATIONS- UND WIEDERAUFBEREITUNGSANLAGEN Datum: ………… ANGABEN ZUR ANLAGE 1. Bezeichnung 2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 5. Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb) 6. Zweck und Typ 7. Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.) 8. Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.) 9. Aufbau der Anlage: a) bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen b) Transportwege des Kernmaterials c) Lagerzone für eingehendes Kernmaterial d) alle wichtigen Verarbeitungszonen und -laboratorien e) Prüf- und Experimentierzonen f) Lagerzone für ausgehendes Kernmaterial g) Entsorgungsbereich für Nuklearabfall h) Analysenlaboratorium ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG Fluss, Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials 10. Flussdiagramm mit Punkten, an denen Kernmaterial identifiziert oder gemessen wird; Materialbilanzzonen und Orte, an denen der Bestand für die Materialbuchführung bestimmt wird; geschätzter Kernmaterialbestand an diesen Orten unter normalen Betriebsbedingungen. Die Beschreibung sollte ggf. folgende Angaben enthalten: a) Chargengröße oder Durchsatz b) Lager- oder Verpackungsmethode c) Lagerkapazität d) Vorausschätzung des Durchsatzes und des Bestands sowie der Ein- und Ausgänge 11. Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 Beschreibung und grafische Darstellung der Lagerzonen für Eingangsmaterial bei Wiederaufarbeitungsanlagen unter Angabe a) der Position der Brennelemente und Handhabungsvorrichtungen b) des Brennelementtyps einschl. Kernmaterialgehalt und Anreicherung 12. Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 sollte die Beschreibung der Rezyklagestufe des Prozesses nach Möglichkeit einschließen: a) die Dauer der zeitweiligen Lagerung b) ggf. vorgesehene Zeitpläne für die externe Rezyklage 13. Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 10 sollte die Beschreibung der Abfallstufe des Prozesses die Abfallmethode (Beseitigung oder Lagerung) umfassen. 14. Zu jedem der in den Nummern 10 und 17 genannten Flussdiagramme sind unter Gleichgewichtsbedingungen und für die Betriebsarten gemäß Nummer 7 anzugeben: a) der Nenndurchsatz pro Jahr b) der Prozessbestand der Grundlage der Auslegungskapazität 15. Beschreibung der normalerweise angewandten Verfahren zum vollständigen oder teilweisen Leerfahren der Anlage. Beschreibung der speziellen Probenahmen und der Punkte, an denen Messungen in Verbindung mit dem Leerfahren und der anschließenden Aufnahme des realen Bestandes durchgeführt werden, sofern diese Beschreibung nicht in den Angaben zu Nummer 10 enthalten ist Beschreibung des Kernmaterials 16. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1) 17. Der geschätzte Fluss des gesamten Kernmaterials und der geschätzte Kernmaterialbestand für die Lager- und Prozesszonen sind durch Flussdiagramme oder auf andere Weise zu beschreiben. Dabei sind anzugeben: a) physikalische und chemische Form b) Mengenbereich oder erwartete Höchstmengen für jede Kategorie von festem oder flüssigem Abfall c) Anreicherungsspanne. KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE Buchführungssystem 18. Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen benutzten Buchführungssystems; Lieferung von Blankomustern der bei allen Verfahren verwendeten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben. 19. Es ist anzugeben, wann und wie oft — auch während der Kampagnen — Materialbilanzen erstellt werden. Beschreibung der Methoden und Verfahren zum buchmäßigen Ausgleich nach Aufnahme des realen Bestands 20. Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von Absender/Empfänger-Differenzen und zum buchmäßigen Ausgleich 21. Beschreibung des Verfahrens zur buchmäßigen Berichtigung von Verfahrens- oder Schreibfehlern und Auswirkung auf Absender/Empfänger-Differenzen. Realer Bestand 22. Verweisung auf Nummer 15. Von der in den Flussdiagrammen gemäß den Nummern 10 und 17 dargestellten Ausrüstung sind die Posten zu kennzeichnen, die bei der Aufnahme des realen Bestandes als Behälter für Kernmaterial zu betrachten sind. Vorgesehener Zeitplan für die Aufnahmen des realen Bestands während der Kampagne Mess-, Probenahme- und Analysemethoden 23. Beschreibung des Verfahrens für jede Messung an dem angegebenen Punkt; die zur Bestimmung der tatsächlichen Gewichtsmengen oder Volumina benutzten Gleichungen oder Tabellen und vorgenommenen Berechnungen sind zu benennen. Es ist anzugeben, ob die Daten automatisch oder von Hand erfasst werden. Die Methode und die praktischen Verfahren der Probenahme sind für jeden bezeichneten Punkt zu beschreiben. 24. Beschreibung der für Buchungszwecke angewandten Analysemethoden. Dabei ist möglichst auf ein Handbuch oder einen Bericht zu verweisen. Kontrolle der Messgenauigkeit 25. Beschreibung des für die Materialbuchführung benötigten Programms zur Qualitätskontrolle der Messungen einschließlich der Programme (mit Genauigkeitsangaben) zur kontinuierlichen Bewertung der Genauigkeiten und Abweichungen bezüglich der analytischen Gewichts- und Volumenbestimmungen und Probenahmen sowie der Programme zur Eichung der zugehörigen Geräte; Eichmethode für die Messeinrichtungen gemäß Nummer 24; Art und Qualität der für die Analysemethoden gemäß Nummer 24 verwendeten Standards; Art der benutzten Analyseneinrichtung; Eichmethode und -häufigkeit Statistische Auswertung 26. Beschreibung der Methoden zur statistischen Auswertung der durch Messkontrollprogramme zur Ermittlung der Messgenauigkeit und der Präzision und zur Abschätzung der Messunsicherheit gewonnenen Daten (d. h. Bestimmung der Standardabweichungen der zufälligen und systematischen Messfehler). Ferner Beschreibung der statistischen Verfahren, die zur Kombination einzelner Fehlerabschätzungen benutzt werden, um die Standardabweichungen des Gesamtfehlers bei Absender/Empfänger-Differenzen, Buchbestand, realem Bestand und nicht nachgewiesenem Material zu ermitteln SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 27. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle. 28. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben I-D. LAGEREINRICHTUNGEN Datum: ………… ANGABEN ZUR ANLAGE 1. Bezeichnung 2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 5. Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb) 6. Zweck und Typ 7. Anordnung des Standorts (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.) 8. Aufbau der Anlage mit baulicher Umschließung, Zäunen und Zugangsstraßen ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG Beschreibung des Kernmaterials 9. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1) 10. Beschreibung des gesamten Kernmaterials der Anlage durch grafische Darstellung oder auf andere Weise mit folgenden Angaben: a) sämtliche Posten einschließlich der normalen Handhabungsvorrichtungen b) chemische Zusammensetzung oder Hauptlegierungsbestandteile c) Form und Abmessungen d) Anreicherung e) Nenngewicht des Kernmaterials mit Auslegungstoleranzen f) Hüllwerkstoff g) Verfahren zur Kennzeichnung der Posten Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials 11. Durch grafische Darstellung oder auf andere Weise sind zu beschreiben: a) Kernmateriallagerzonen (Bestandsbereiche) b) geschätzter Umfang der Kernmaterialbestände in diesen Bereichen c) Behälter für die Lagerung und/oder den Versand von Kernmaterial d) ggf. Wege und Ausrüstungen für den Kernmaterialtransport KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE Buchführungssystem 12. Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems (Beschreibung des Posten- und/oder Mengenbuchführungssystems einschließlich der benutzten Prüfmethoden mit den veranschlagten Genauigkeitsgraden; Lieferung von Blankomustern der bei allen Kontroll- und Buchungsverfahren benutzten Formblätter). Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben. Realer Bestand 13. Beschreibung der Verfahren und der Häufigkeit für die Aufnahme des realen Bestands durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der hauptsächlichen Prüfmethoden); veranschlagter Genauigkeitsgrad SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 14. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle 15. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben I-E. ISOTOPENTRENNANLAGEN Datum: ………… ANGABEN ZUR ANLAGE 1. Bezeichnung 2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummer und E-Mail-Adresse 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 5. Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb) 6. Bauzeitplan (falls Anlage noch nicht in Betrieb): a) Daten des Baubeginns b) Datum der Abnahme der Anlage c) Datum der Inbetriebnahme 7. Zweck und Typ der Anlage (Nennkapazität für Trennarbeit, Anreicherungsmöglichkeiten usw.) 8. Die Produktion beeinflussende Betriebsart (gewähltes Schichtsystem, Angabe der voraussichtlichen Betriebszyklen im Kalenderjahr usw.) 9. Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.) 10. Aufbau der Anlage: a) bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen b) bauliche Umschließung bestimmter Anlagenteile c) Transportwege des Kernmaterials d) Lagerzone für eingehendes Kernmaterial e) alle wichtigen Verarbeitungszonen und -laboratorien einschließlich der Zonen für Wägungen und Probenahme sowie der Dekontaminations-, Reinigungs- und Eingangszonen usw. f) Prüf- und Experimentierzonen g) Lagerzone für ausgehendes Kernmaterial h) Entsorgungsbereich für Nuklearabfall i) Analysenlaboratorium ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG Beschreibung des Kernmaterials 11. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1) 12. Der geschätzte Fluss des gesamten Kernmaterials und der geschätzte Kernmaterialbestand für die Lager- und Prozesszonen sind durch Flussdiagramme oder auf andere Weise zu beschreiben. Dabei sind anzugeben: a) physikalische und chemische Form b) Anreicherungsspanne für Eingangsmaterial, Produkt und abgereicherte Phase („tails“) c) Mengenbereich oder erwartete Höchstmengen für jede Kategorie festen oder flüssigen Abfalls Fluss, Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials 13. Beschreibung der Lager- und Prozesszonen durch grafische Darstellung oder auf andere Weise. Dabei sind anzugeben: a) Probenahme- und Messpunkte b) Chargengröße und/oder Durchsatz c) Lager- oder Verpackungsmethode d) Lagerkapazität 14. Zusätzlich zu Nummer 13 sind anzugeben: a) Trennkapazität b) Anreicherungstechniken oder -methoden c) mögliche Punkte für Eingangsmaterial, Produkt und abgereicherte Phase („tails“) d) Rückführungseinrichtungen e) Typ und Größe der verwendeten UF6-Zylinder, Verfahren zur Füllung und Entleerung 15. Nötigenfalls Angabe des Energieverbrauchs 16. Für jedes Flussdiagramm sind unter Gleichgewichtsbedingungen anzugeben: a) Nenndurchsatz pro Jahr b) realer Materialbestand im Prozess c) Materialverluste durch Leckagen, Zersetzung, Ablagerung usw. d) Modalitäten der systematischen Wartung der Anlage (periodische Abschaltungen oder kontinuierlicher Komponentenaustausch usw.) 17. Beschreibung der speziellen Probenahme- und Messpunkte in Verbindung mit der Dekontaminierung der Ausrüstungen, die zur Wartung oder zum Austausch aus dem Prozess herausgenommen worden sind 18. Beschreibung der Stelle, an der Prozessabfälle entsorgt werden, einschließlich der verwendeten Methode, der Dauer der Lagerung, der Art der Entsorgung usw. KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE Buchführungssystem 19. Beschreibung des zur Erfassung und Mitteilung von Buchungsdaten und zur Erstellung von Materialbilanzen benutzten Buchführungssystems; Lieferung von Blankomustern der bei allen Verfahren verwendeten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben. 20. Es ist anzugeben, wann und wie oft — auch während der Kampagnen — Materialbilanzen erstellt werden. Beschreibung der Methoden und Verfahren zum buchmäßigen Ausgleich nach Aufnahme des realen Bestands 21. Beschreibung der Verfahren zur Behandlung von Absender/Empfänger-Differenzen und zum buchmäßigen Ausgleich 22. Beschreibung der zur buchmäßigen Berichtigung aufgrund von Verfahrens- oder Schreibfehlern benutzten Methode und ggf. der Auswirkung auf Absender/Empfänger-Differenzen Realer Bestand 23. In der Beschreibung gemäß den Nummern 13 und 18 sind diejenigen Ausrüstungsgegenstände zu kennzeichnen, die für die Zwecke der Aufnahme des realen Bestandes als Behälter für Kernmaterial zu betrachten sind. Angabe des vorgesehenen Zeitplans für die Aufnahme des realen Bestands Mess-, Probenahme- und Analysemethoden 24. Zur Bezeichnung der Probenahme- und Messpunkte ist auf die Angaben in Nummern 13 und 17 zu verweisen. 25. Beschreibung des Verfahrens für jede Messung an dem angegebenen Punkt; die zur Bestimmung der tatsächlichen Gewichtsmengen oder Volumina benutzten Gleichungen oder Tabellen und vorgenommenen Berechnungen sind zu benennen. Es ist anzugeben, ob die Daten automatisch oder von Hand erfasst werden. Die Methode und die praktischen Verfahren der Probenahme sind für jeden bezeichneten Punkt zu beschreiben. Die Zahl der entnommenen Proben und die Ausschusskriterien sind anzugeben. 26. Beschreibung der für Buchungszwecke angewandten Analysemethoden. Dabei ist möglichst auf ein Handbuch oder einen Bericht zu verweisen. Kontrolle der Messgenauigkeit 27. Beschreibung der Programme zur kontinuierlichen Bewertung der Messgenauigkeit und der Abweichungen bei den Gewichts- und Volumenbestimmungen und den Probenahmen sowie der Programme zur Eichung der entsprechenden Geräte 28. Beschreibung der Art und Qualität der für die Analysemethoden gemäß Nummer 26 verwendeten Standards und der Art der benutzten Analysenausrüstung; Eichmethode und -häufigkeit Statistische Auswertung 29. Beschreibung der Methoden zur statistischen Auswertung der durch Messkontrollprogramme zur Ermittlung der Messgenauigkeit und der Präzision und zur Abschätzung der Messunsicherheit gewonnenen Daten (d. h. Bestimmung der Standardabweichungen der zufälligen und systematischen Messfehler). Ferner Beschreibung der statistischen Verfahren, die zur Kombination einzelner Fehlerabschätzungen benutzt werden, um die Standardabweichungen des Gesamtfehlers bei Absender/Empfänger-Differenzen, Buchbestand, realem Bestand und nicht nachgewiesenem Material zu ermitteln SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 30. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle. 31. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben I-F. ANLAGEN, DIE MEHR ALS EIN EFFEKTIVES KILOGRAMM KERNMATERIAL VERWENDEN Datum: ………… Zu allen nicht unter A bis E genannten Anlagentypen, die mehr als ein effektives Kilogramm Kernmaterial pro Jahr verwenden, sind folgende Angaben zu machen: — Angaben zur Anlage, — allgemeiner Aufbau der Anlage mit Angaben zur Materialverwendung und -buchführung, räumlichen Eingrenzung und Beobachtung, — Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1), — Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystem einschließlich der Verfahren zur Aufnahme des realen Bestandes, — sonstige für die Sicherungsmaßnahmen relevante Informationen. Die zu diesen Punkten erforderlichen Angaben decken sich ggf. mit denen für die Anlagentypen in den Abschnitten C, D bzw. E dieses Anhangs. I-G. ANLAGEN, FÜR DIE DIE AUFNAHME IN DIE CATCH-ALL-MATERIALBILANZZONEN (CAM) IN BETRACHT KOMMEN Datum: ………… Bei diesen Anlagen wird der Gesamtbestand als Summe des Bestandes jeder dort befindlichen Kernmaterialkategorie berechnet, jeweils als prozentualer Anteil folgender Höchstwerte: abgereichertes Uran 350 000 g oder Thorium 200 000 g oder Natururan 100 000 g oder schwach angereichertes Uran 1 000 g oder hochangereichertes Uran 5 g oder Plutonium 5 g Beispiel: a) Der Besitz von 4 g Plutonium entspricht einem prozentualen Bestand von 80 % (4/5); b) der Besitz von 1 g hochangereichertem Uran plus 20 000 g Natururan entspricht einem prozentualen Bestand von 40 % (1/5 +20 000/100 000). ANGABEN ZUR ANLAGE UND ZUM KERNMATERIAL 1. Bezeichnung 2. Eigentümer und/oder Betreiber 3. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse 4. Art des Kernmaterials 5. Beschreibung der zur Lagerung und Handhabung benutzten Behälter 6. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1) KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE Die Verpflichtungen des Besitzers wurden wie folgt vereinfacht: A. Begrenzungen für Besitz/Bewegungen Übersteigt jeder einzelne Eingang von Kernmaterial die oben genannten Mengen oder übersteigt der „prozentuale Bestand“ der Anlage zu irgendeinem Zeitpunkt 100 %, ist unverzüglich die Kommission zu benachrichtigen. B. Zu führende Buchungs-/Betriebsprotokolle Die Buchungs-/Betriebsprotokolle sind so zu führen, dass eine zügige Nachprüfung der Berichte an die Kommission sowie jeder Korrektur zu diesen Berichten möglich ist. C. Bestandsänderungsberichte (ICR) Nur bei Bestandsänderungen vorzulegen. Ein Hinweis auf unübliche Bestandsänderungen und Korrekturen oder auf sonstige im Bericht erscheinende Informationen sollte beigefügt werden. Insbesondere sollten Name und Anschrift jeder Stelle angegeben werden, an die Material versandt (einschließlich Ausfuhren) oder von der Material bezogen wird (einschließlich Einfuhren). Auch wenn im Jahresverlauf keine Bestandsänderung eingetreten ist, ist der Endbuchbestand nach Kategorien zum 31. Dezember zu melden. Diese Meldung ist bis zum 31. Januar jedes Jahres der Europäischen Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg, zu übermitteln. D. Berichtsformblatt Der Bericht nach vorstehendem Abschnitt C kann formlos mit einem Schreiben erstattet werden. I-H. ABFALLBEHANDLUNGSANLAGEN ODER ABFALLLAGER Datum: ………… ANGABEN ZUR ANLAGE 1. Bezeichnung 2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 5. Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb) 6. Zweck und Typ 7. Anordnung der Anlage (Lageplan mit Anlage, Umgrenzungen, Gebäuden, Straßen, Flüssen, Gleiskörpern usw.). 8. Aufbau der Anlage: a) bauliche Umschließung, Zäune und Zugangsstraßen b) Transportwege des Kernmaterials c) Entsorgungsbereiche für Nuklearabfall d) alle wichtigen Verarbeitungszonen und -laboratorien e) Prüf- und Experimentierzonen f) Analysenlaboratorium ALLGEMEINER AUFBAU DER ANLAGE MIT ANGABEN ZUR MATERIALVERWENDUNG UND -BUCHFÜHRUNG, RÄUMLICHEN EINGRENZUNG UND BEOBACHTUNG Lagerorte und Handhabung des Kernmaterials 9. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1) 10. Beschreibung anhand von Zeichnungen oder auf andere Weise a) der Kernmateriallagerzonen (Bestandsbereiche) b) des geschätzten Umfangs der Kernmaterialbestände in diesen Bereichen c) der Behälter für die Lagerung und/oder den Versand von Kernmaterial d) ggf. der Wege und Ausrüstungen für den Kernmaterialtransport KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE Buchführungssystem 11. Beschreibung des Kernmaterialbuchführungs- und -kontrollsystems mit Lieferung von Blankomustern der bei den Buchführungs- und Kontrollverfahren benutzten Formblätter. Die Dauer der Aufbewahrung dieser Unterlagen ist anzugeben. Realer Bestand 12. Beschreibung der Verfahren, der Häufigkeit und der Methoden für die Aufnahme des realen Bestandes durch den Betreiber (für Posten- und/oder Mengenbuchhaltung einschließlich der wichtigsten Prüfmethoden und des veranschlagten Genauigkeitsgrads) SONSTIGE FÜR DIE SICHERUNGSMASSNAHMEN RELEVANTE INFORMATIONEN 13. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle 14. Informationen über die Strahlenschutz- und Sicherheitsvorschriften, die in der Anlage zu beachten sind und an die sich die Inspektoren zu halten haben I-J. SONSTIGE ANLAGEN Datum: ………… ANGABEN ZUR ANLAGE UND ZUM KERNMATERIAL 1. Bezeichnung 2. Standort, genaue Anschrift mit Telefon- und Fax-Nummern und E-Mail-Adresse 3. Eigentümer (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 4. Betreiber (rechtlich verantwortliche natürliche oder juristische Person) 5. Art des Kernmaterials 6. Beschreibung der für die Lagerung und Handhabung benutzten Behälter (z. B. zur Prüfung der Versiegelungsmöglichkeit) 7. Beschreibung der Kernmaterialverwendung (Artikel 3 Absatz 1) 8. Bei Erzeugern von Erzen der mögliche Jahresdurchsatz der Anlage 9. Gegenwärtiger Zustand (z. B. im Bau, in Betrieb oder außer Betrieb) KERNMATERIALBUCHFÜHRUNG UND -KONTROLLE 10. Beschreibung der Verfahren für die Kernmaterialbuchführung und -kontrolle einschließlich der Verfahren für die Aufnahme des realen Bestands 11. Organisation der Materialbuchführung und -kontrolle ANHANG II ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES STANDORTS (1) Standortbezeichnung Meldung Nr. (2) Meldedatum Berichtszeitraum (3) Bemerkungen (4) Eintrag (5) Ref. (6) MBZ-Code (7) Gebäude (8) Allgemeine Beschreibung einschl. Verwendungszweck (9) Bemerkungen (10) Name und Unterschrift des Standortvertreters: ………… Erläuterungen
(1) Die Erstmeldung sollte alle kerntechnischen Anlagen und alle sonstigen Gebäude an ihrem Standort gemäß Artikel 2 Nummer 21 umfassen. Für jedes Gebäude am Standort ist ein separater Eintrag notwendig. Spätere jährliche Aktualisierungsmeldungen sind nur für Standorte und Gebäude erforderlich, bei denen seit der vorherigen Meldung eine Änderung eingetreten ist. Der Erstmeldung ist ein Lageplan des Standorts beizufügen, der bei weiteren Meldungen erforderlichenfalls zu aktualisieren ist.
(2) „Meldung Nr.“: Laufende Nummer für jeden Standort, beginnend mit „1“ für die Erstmeldung.
(3) In der Spalte „Berichtszeitraum“ ist in der Erstmeldung „ab“ und das betreffende Datum einzutragen; in allen späteren jährlichen Aktualisierungsmeldungen sind der erste und der letzte Tag des Zeitraums anzugeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Angaben ab dem letzten Datum gelten. Alle Daten sind im Format TTMMJJJJ anzugeben.
(4) Kommentare für den gesamten Standort.
(5) Jeder „Eintrag“ in jeder Meldung ist fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit „1“.
(6) Die Spalte „Ref.“ dient der Verweisung auf einen anderen Eintrag. In der Spalte „Ref.“ sind die entsprechenden Meldungs- und Eintragsnummern anzugeben (so verweist 10-20 auf Eintrag 20 der Meldung 10). Die Verweisung zeigt an, dass der jetzige Eintrag Angaben in einem früher gemeldeten Eintrag ergänzt oder aktualisiert. Bei Bedarf sind mehrere Verweisungen möglich.
(7) In der Spalte „MBZ-Code“ ist der MBZ-Code des Gebäudes unter diesem Eintrag anzugeben.
(8) In der Spalte „Gebäude“ ist eine Gebäudenummer oder ein sonstiger Hinweis als eindeutige Identifizierung des Gebäudes auf dem Lageplan des Standorts anzugeben.
(9) In der „allgemeinen Beschreibung“ zu jedem Gebäude sind anzugeben: a) die ungefähre Gebäudegröße, d. h. Geschosszahl und die Gesamtzahl an Quadratmetern Bodenfläche, b) der Verwendungszweck des Gebäudes einschließlich früherer Verwendungszwecke, die für die Interpretation anderer, der Kommission zur Verfügung stehender Informationen relevant sein könnten, etwa die Ergebnisse von Umgebungsprobenahmen, und c) Hauptinhalt des Gebäudes, soweit dies nicht aus dem angegebenen Verwendungszweck ersichtlich ist. Bereits früher im Formblatt mit den grundlegenden technischen Merkmalen angegebene Aktivitätsbeschreibungen brauchen nicht erneut angeführt zu werden.
(10) Kommentare zu jedem Eintrag. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt bzw. das entsprechende Formblatt in elektronischer Form ist an folgende Adresse zu übermitteln: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG III BESTANDSÄNDERUNGSBERICHT (ICR) Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBZ-Code der meldenden MBZ 1 Report type Zeichen (1) I für Bestandsänderungsbericht 2 Report date TTMMJJJJ Abschlussdatum des Berichts 3 Report number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 4 Line count Zahl (8) Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen 5 Start report TTMMJJJJ Erster Tag des Berichtszeitraums 6 End report TTMMJJJJ Letzter Tag des Berichtszeitraums 7 Reporting person Zeichen (30) Name der für den Bericht zuständigen Person 8 Transaction ID Zahl (8) Laufende Nummer 9 IC code Zeichen (2) Art der Bestandsänderung 10 Batch Zeichen (20) Eindeutige Identifikation einer Kernmaterialcharge 11 KMP Zeichen (1) Schlüsselmesspunkt 12 Measurement Zeichen (1) Messcode 13 Material form Zeichen (2) Materialformcode 14 Material container Zeichen (1) Materialbehältercode 15 Material state Zeichen (1) Materialzustandscode 16 MBA from Zeichen (4) MBZ-Code der versendenden MBZ (nur für IC-Codes RD und RF) 17 MBA to Zeichen (4) MBZ-Code der empfangenden MBZ (nur für IC-Codes SD und SF) 18 Previous batch Zeichen (20) Bezeichnung der vorherigen Charge (nur für IC-Code RB) 19 Original date TTMMJJJJ Buchungsdatum der zu berichtigenden Zeile (stets aus der ersten Zeile der Korrekturkette) 20 PIT date TTMMJJJJ Datum der Aufnahme des realen Bestands, auf das sich der MF-Ausgleich bezieht (nur mit IC-Code MF) 21 Line number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 22 Accounting date TTMMJJJJ Datum, an dem die Bestandsänderung eintrat oder bekannt wurde 23 Items Zahl (6) Anzahl der Posten 24 Element category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 25 Element weight Zahl (24.3) Elementgewicht 26 Isotope Zeichen (1) G für U-235, K für U-233, J für ein Gemisch aus U-235 und U-233 27 Fissile weight Zahl (24.3) Gewicht des spaltbaren Isotops 28 Isotopic composition Zeichen (130) Gewicht der U-, Pu-Isotope (nur wenn in den besonderen Kontrollbestimmungen vereinbart) 29 Obligation Zeichen (2) Kontrollverpflichtung 30 Previous category Zeichen (1) Vorherige Kategorie (nur für IC-Codes CB, CC und CE) 31 Previous obligation Zeichen (2) Vorherige Verpflichtung (nur für IC-Codes BR, CR, PR und SR) 32 CAM code from Zeichen (8) Code für Versender kleiner Mengen 33 CAM code to Zeichen (8) Code für Empfänger kleiner Mengen 34 Document Zeichen (70) Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokumente 35 Container ID Zeichen (20) Vom Betreiber festgelegte Behälteridentifikation 36 Correction Zeichen (1) D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz, L für Spätbuchungen (allein stehende Zusätze) 37 Previous Report Zahl (8) Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile 38 Previous line Zahl (8) Zeilennummer der zu berichtigenden Buchungszeile 39 Comment Zeichen (256) Kommentar des Betreibers 40 Burn-up Zahl (6) Abbrand in MWd/t (nur für IC-Codes NL und NP in Leistungsreaktoren) 41 CRC Zahl (20) Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle 42 Previous CRC Zahl (20) Hash-Code der zu berichtigenden Zeile 43 Advance notification Zeichen (8) Verweisung auf Vorausmeldung an Euratom (nur für IC-Codes RD, RF, SD und SF) 44 Campaign Zeichen (12) Kampagnenidentifikation für Wiederaufarbeitungsanlagen 45 Reactor Zeichen (12) Reaktorcode für Wiederaufarbeitungskampagnen 46 Error path Zeichen (8) Spezialcode für Auswertungszwecke 47 Erläuterungen 1. MBA/MBZ: Code der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 2. REPORT TYPE/BERICHTSART: I für Bestandsänderungsberichte. 3. REPORT DATE/BERICHTSDATUM: Datum, an dem der Bericht fertig gestellt wurde. 4. REPORT NUMBER/BERICHTSNUMMER: Laufende Nummer, lückenlos. 5. LINE COUNT/ZEILENZAHL: Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen. 6. START REPORT/BERICHTSBEGINN: Datum des ersten Tags des Berichtszeitraums. 7. END REPORT/BERICHTSENDE: Datum des letzten Tags des Berichtszeitraums. 8. REPORTING PERSON/BERICHTERSTATTER: Name der für den Bericht zuständigen Person. 9. TRANSACTION ID/TRANSAKTIONSNUMMER: Laufende Nummer; dient zur Identifizierung aller Bestandsänderungszeilen zu der gleichen physischen Transaktion. 10. IC-CODE: Dabei ist einer der nachstehenden Codes zu verwenden: Bezeichnung Code Erläuterung Eingang RD Eingang von Kernmaterial aus einer Materialbilanzzone (MBZ) innerhalb der Europäischen Union. Einfuhr RF Einfuhr von Kernmaterial aus einem Drittland. Eingang aus nicht überwachter Tätigkeit RN Eingang von Kernmaterial aus einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34). Versand SD Versand von Kernmaterial in eine MBZ in der Europäischen Union. Ausfuhr SF Ausfuhr von Kernmaterial in ein Drittland. Versand zu nicht überwachter Tätigkeit SN Versand von Kernmaterial zu einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34). Überführung zu konditioniertem Abfall TC In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die so konditioniert worden ist (z. B. in Glas, Zement, Beton oder Bitumen), dass sie zur weiteren nuklearen Verwendung nicht geeignet ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen. In die Umwelt überführter Abfall TE In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die als Ergebnis einer beabsichtigten Ableitung endgültig in die Umwelt abgegeben worden ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Überführung zu zurückbehaltenem Abfall TW In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die bei der Verarbeitung oder bei einem Betriebsunfall entstanden und an einen besonderen Ort innerhalb der Materialbilanzzone verbracht worden ist, dem sie wieder entnommen werden könnte. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen. Rückführung von konditioniertem Abfall FC Rückführung von konditioniertem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn konditionierter Abfall einen Verarbeitungsprozess durchläuft. Rückführung von zurückbehaltenem Abfall FW Rückführung von zurückbehaltenem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn zurückbehaltener Abfall von der besonderen Stelle innerhalb der MBZ für eine Verarbeitung mit Trennung der Elemente in der MBZ oder für eine Versendung aus der MBZ entnommen wird. Unfallbedingter Verlust LA Unwiederbringlicher und unbeabsichtigter Verlust einer Kernmaterialmenge als Folge eines Betriebsunfalls. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission. Unfallbedingter Gewinn GA Unerwartet vorgefundenes Kernmaterial, sofern es nicht bei einer Realbestandsaufnahme festgestellt wird. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission. Änderung der Kategorie CE Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen infolge eines Anreicherungsprozesses (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). Änderung der Kategorie CB Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen aufgrund eines Mischvorgangs (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). Änderung der Kategorie CC Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen für alle Arten von Kategorieänderungen, die nicht durch die Codes CE und CB erfasst werden (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). Änderung der Charge RB Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Charge zu einer anderen (je Chargenänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). Änderung der besonderen Verpflichtung BR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) zum Ausgleich des Urangesamtbestands nach einem Vermengungsvorgang (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). Änderung der besonderen Verpflichtung PR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1), etwa wenn Kernmaterial in einen Buchführungspool eingeht oder diesen verlässt (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). Änderung der besonderen Verpflichtung SR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) nach einem Verpflichtungsaustausch oder einer Substitution (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). Änderung der besonderen Verpflichtung CR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) für alle nicht durch die Codes BR, PR oder SR erfassten Fälle (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). Nukleare Produktion NP Erhöhung einer Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung. Nuklearer Verlust NL Verringerung einer Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung. Absender/Empfänger-Differenz DI Absender/Empfänger-Differenz (s. Artikel 2 Nummer 19) Neumessung NM In der MBZ gebuchte Kernmaterialmenge in einer bestimmten Charge, die der Differenz zwischen einer neu gemessenen Menge und der früher verbuchten Menge entspricht und weder eine Absender/Empfänger-Differenz noch eine Berichtigung ist. Bilanzberichtigung BJ In der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge, die der Differenz zwischen dem Ergebnis einer vom Anlagenbetreiber für seine eigenen Zwecke durchgeführten Realbestandsaufnahme (ohne Meldung der Realbestandsaufstellung bei der Kommission) und dem zum gleichen Zeitpunkt ermittelten Buchbestand entspricht. Nicht nachgewiesenes Material MF Buchausgleich für nicht nachgewiesenes Material. Entspricht der Differenz zwischen realem Endbestand (PE) und Buchendbestand (BA) im Materialbilanzbericht (Anhang IV). Als ursprüngliches Datum gilt das Datum der Realbestandsaufnahme, das Buchungsdatum muss nach dem Datum der Realbestandsaufnahme liegen. Rundung RA Rundungsausgleich, der die Summe der in einem bestimmten Zeitraum gemeldeten Mengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand der MBZ bringen soll. Isotopenausgleich R5 Ausgleich, der die Summe der gemeldeten Isotopenmengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand für U-235 der Materialbilanzzone bringen soll. Materialproduktion MP Kernmaterialmenge, die aus ursprünglich nicht der Sicherheitsüberwachung unterliegenden Stoffen gewonnen wurde und überwachungspflichtig geworden ist, weil ihre Konzentration nunmehr die Mindestwerte übersteigt. Beendigung der Verwendung TU Kernmaterialmenge, die aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht rückgewinnbar gilt und die i) in für nichtnukleare Zwecke genutzte Fertigerzeugnisse eingebaut ist oder ii) in gemessenen oder aufgrund von Messungen geschätzten sehr geringen Konzentrationen in Abfall enthalten ist, auch wenn dieses Material nicht in die Umwelt abgegeben wird. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Buchendbestand BA Buchbestand am Ende eines Berichtszeitraums und zum Zeitpunkt der Aufnahme des realen Bestands, getrennt nach Kernmaterialkategorie und besonderer Kontrollverpflichtung. 11. BATCH/CHARGE: Die Chargenbezeichnung kann vom Betreiber gewählt werden, es gilt jedoch Folgendes: a) Im Fall der Bestandsänderung „Eingang (RD)“ ist die vom Absender gewählte Chargenbezeichnung zu verwenden; b) eine Chargenbezeichnung darf in derselben Materialbilanzzone nicht nochmals für eine andere Charge benutzt werden. 12. KMP/SMP: Schlüsselmesspunkt. Die Codes werden der betroffenen Anlage in den besonderen Kontrollbestimmungen mitgeteilt. Wurden keine Codes festgelegt, ist „&“ zu verwenden. 13. MEASUREMENT/MESSUNG: Die Grundlage, auf der die Menge des gemeldeten Kernmaterials ermittelt wurde, ist anzugeben. Einer der folgenden Codes ist zu verwenden: Gemessen Geschätzt Erläuterungen M E In der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. N F In einer anderen Materialbilanzzone. T G In der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird, wenn die Gewichtsangaben bereits früher in einem Bestandsänderungsbericht oder in einer Aufstellung des realen Bestandes angeführt wurden. L H In einer anderen Materialbilanzzone, wenn die Gewichtsangaben bereits früher in einem Bestandsänderungsbericht oder in einer Aufstellung des realen Bestandes für die jetzige Materialbilanzzone angeführt wurden. 14. MATERIAL FORM/MATERIALFORM: Die nachstehenden Codes sind zu verwenden: Hauptmaterialform Unterkategorie Code Erz OR Konzentrat YC Uranhexafluorid (UF6) U6 Urantetrafluorid (UF4) U4 Urandioxid (UO2) U2 Urantrioxid (UO3) U3 Uranoxid (U3O8) U8 Thoriumoxid (ThO2) T2 Lösung Nitrat LN Fluorid LF Sonstige LO Pulver Homogen PH Heterogen PN Keramik Tabletten CP Kugeln CS Sonstige CO Metall Rein MP Legiert MA Brennstoff Stäbe ER Platten EP Bündel EB Anordnungen EA Sonstige EO Hauptmaterialform Unterkategorie Code Versiegelte Strahlenquellen QS Kleine Mengen/Proben SS Produktionsabfall Homogen SH Heterogen (Kehricht, Sinterschlacke, Schlämme, Feinanteile, sonstige) SN Fester Abfall Hülsen AH Gemischt (Kunststoff, Handschuhe, Papier usw.) AM Kontaminierte Ausrüstung AC Sonstiger AO Flüssiger Abfall Schwachaktiv WL Mittelaktiv WM Hochaktiv WH Konditionierter Abfall Glas NG Bitumen NB Beton NC Sonstiger NO 15. MATERIAL CONTAINER/MATERIALBEHÄLTER Die nachstehenden Codes sind zu verwenden: Behälterart Code Zylinder C Packung P Fass D Gesonderte Brennelementeinheit S Transportkäfig B Flasche F Tank, sonstiges Gefäß T Sonstige O 16. MATERIAL STATE/MATERIALZUSTAND: Folgende Codes sind zu verwenden: Zustand Code Unbestrahltes Kernmaterial F Bestrahltes Kernmaterial I Abfall W Nicht rückgewinnbares Material N 17. MBA FROM/VON MBZ: Nur bei den Bestandsänderungscodes RD und RF zu verwenden. Bei dem Bestandsänderungscode RD ist der Code der versendenden Materialbilanzzone anzugeben. Ist dieser Code unbekannt, ist der Code „F“, „Q“ oder „W“ (für die versendende MBZ in Frankreich, dem Vereinigten Königreich oder einem Nicht-Kernwaffenstaat) anzugeben. Name und Anschrift des Absenders sind vollständig in das Feld „Bemerkungen“ (40) einzutragen. Bei dem Bestandsänderungscode RF ist der Ländercode des Ausfuhrstaats oder — soweit bekannt — der MBZ-Code der ausführenden Anlage anzugeben. Name und Anschrift des Absenders sind vollständig in das Feld „Bemerkungen“ (40) einzutragen. 18. MBA TO/AN MBZ: Nur bei den Bestandsänderungscodes SD und SF zu verwenden. Bei dem Bestandsänderungscode SD ist der Code der empfangenden Materialbilanzzone anzugeben. Ist dieser Code unbekannt, ist der Code „F“, „Q“ oder „W“ (für die empfangende MBZ in Frankreich, dem Vereinigten Königreich oder einem Nicht-Kernwaffenstaat) anzugeben; Name und Anschrift des Empfängers sind vollständig in das Feld „Bemerkungen“ (40) einzutragen. Bei dem Bestandsänderungscode SF ist der Ländercode des Einfuhrstaats oder — soweit bekannt — der MBZ-Code der einführenden Anlage anzugeben. Name und Anschrift des Empfängers sind vollständig in das Feld „Bemerkungen“ (40) einzutragen. 19. PREVIOUS BATCH/VORHERIGE CHARGE: Chargenbezeichnung vor der Änderung der Charge. Die Chargenbezeichnung nach Änderung der Charge ist in Feld 11 anzugeben. 20. ORIGINAL DATE/URSPRÜNGLICHES DATUM: Im Fall einer Berichtigung sind Tag, Monat und Jahr, an denen die zu berichtigende Buchungszeile ursprünglich gebucht wurde, anzugeben. Bei Korrekturketten ist das ursprüngliche Datum stets das Buchungsdatum der ersten Zeile in der Kette. Bei Spätbuchungen (allein stehende Zusätze) ist das ursprüngliche Datum der Zeitpunkt, an dem die Bestandsänderung eingetreten ist. 21. PIT DATE/DATUM DER REALEN BESTANDSAUFNAHME: Datum der realen Bestandsaufnahme entsprechend der Angabe im Materialbilanzbericht, auf dem der Buchausgleich für MUF (nicht nachgewiesenes Material) beruht. Zu verwenden nur mit dem Bestandsänderungscode MF. 22. LINE NUMBER/ZEILENNUMMER: Laufende Nummer, bei jedem Bericht mit 1 beginnend, lückenlos. 23. ACCOUNTING DATE/BUCHUNGSDATUM: Tag, Monat und Jahr, an denen die Bestandsänderung eintrat oder bekannt wurde. 24. ITEMS/POSTEN: Die Anzahl der zur Charge gehörenden Posten ist jeweils anzugeben. Umfasst eine Bestandsänderung mehrere Zeilen, muss die Summe der angegebenen Anzahl von Posten der Gesamtzahl der Posten entsprechen, die zur gleichen Transaktionsnummer gehören. Umfasst die Transaktion mehr als ein Element, so ist die Anzahl der Posten in den Buchungen nur für die Elementkategorie mit dem höchsten strategischen Wert anzugeben (in absteigender Reihenfolge: P, H, L, N, D, T). 25. ELEMENT CATEGORY/ELEMENTKATEGORIE: Folgende Codes sind zu verwenden: Kernmaterialkategorie Code Plutonium P Hochangereichertes Uran (20 % Anreicherung und darüber) H Schwach angereichertes Uran (höher als Natururan, aber weniger als 20 % Anreicherung) L Natururan N Abgereichertes Uran D Thorium T 26. ELEMENT WEIGHT/ELEMENTGEWICHT: Es ist das Gewicht der in Feld 25 aufgeführten Elementkategorie anzugeben. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden. 27. ISOTOPE/ISOTOP: Dieser Code gibt die betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird (28). Zu verwenden ist der Code G für U-235, K für U-233 und J für ein Gemisch aus U-235 und U-233. 28. FISSILE WEIGHT/SPALTGEWICHT: Ist in den besonderen Kontrollbestimmungen nichts anderes festgelegt, so ist das Gewicht der spaltbaren Isotope nur für angereichertes Uran und bei Kategorieänderung, soweit sie angereichertes Uran betrifft, zu melden. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden. 29. ISOTOPIC COMPOSITION/ISOTOPENZUSAMMENSETZUNG: Soweit in den besonderen Kontrollbestimmungen vereinbart, ist als U- und/oder Pu-Isotopenzusammensetzung im Format eine Aufzählung der Gewichte [Zahl (18,3)] anzugeben, wobei die Gewichte von U-233, U-234, U-235, U-236 und U-238 bzw. von Pu-238, Pu-239, Pu-240, Pu-241 und Pu-242 durch Semikolon getrennt aufzuführen sind. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden. 30. OBLIGATION/VERPFLICHTUNG: Angabe der von der Gemeinschaft für das Kernmaterial übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem dritten Staat oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung (Artikel 17). Die Kommission teilt den Anlagen die entsprechenden Codes mit. 31. PREVIOUS CATEGORY/VORHERIGE KATEGORIE: Code der Kernmaterialkategorie vor der Kategorieänderung. Der entsprechende Code nach der Änderung ist in Feld 25 anzugeben. Zu verwenden nur mit den Bestandsänderungscodes CE, CB und CC. 32. PREVIOUS OBLIGATION/VORHERIGE VERPFLICHTUNG: Code der besonderen Kontrollverpflichtung, der für das Kernmaterial vor der Änderung galt. Der entsprechende Verpflichtungscode nach der Änderung ist in Feld 30 anzugeben. Zu verwenden nur mit den Bestandsänderungscodes BR, CR, PR und SR. 33. CAM-CODE FROM/CAM-CODE ABSENDER: Code für Anlagen des Anhangs I-G, die Material versenden. Der entsprechende Code wird dem Betreiber [oder der Stelle] von der Kommission mitgeteilt. Für diese Betreiber gelten vereinfachte Meldeverfahren. 34. CAM-CODE TO/CAM-CODE EMPFÄNGER: Code für Anlagen des Anhangs I-G, die Material empfangen. Der entsprechende Code wird dem Betreiber [oder der Stelle] von der Kommission mitgeteilt. Für diese Betreiber gelten vereinfachte Meldeverfahren. 35. DOCUMENT/DOKUMENT: Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokument(e). 36. CONTAINER ID/BEHÄLTER ID: Vom Betreiber festgelegte Behälternummer. Fakultatives Datenelement für Fälle, in denen die Behälternummer nicht in der Chargenbezeichnung erscheint. 37. CORRECTION/BERICHTIGUNG: Berichtigungen erfolgen durch Streichung der falschen und Einfügung der richtigen Buchungszeile(n). Die nachstehenden Codes sind zu verwenden: 38. PREVIOUS REPORT/VORHERIGER BERICHT: Anzugeben ist die Berichtsnummer (4) der zu berichtigenden Zeile. 39. PREVIOUS LINE/VORHERIGE ZEILE: Bei Streichungen oder Zusätzen als Bestandteil eines Paars aus Streichung und Zusatz ist die Zeilennummer (22) der zu berichtigenden Zeile anzugeben. 40. COMMENT/BEMERKUNGEN: Textfeld für kurze Kommentare des Betreibers (ersetzt separate kurz gefasste Bemerkungen). 41. BURN-UP/ABBRAND: Bei Bestandsänderungen des Typs NP oder NL in Kernreaktoren, Abbrand in MWd/t. 42. CRC: Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle. Die Kommission teilt dem Betreiber den zu verwendenden Algorithmus mit. 43. PREVIOUS CRC/VORHERIGER CRC: Hash-Code der zu berichtigenden Zeile. 44. ADVANCE NOTIFICATION/VORAUSMELDUNG: Referenzcode für die Vorausmeldung (Artikel 20 und 21). Zu verwenden bei den Bestandsänderungen SF und RF und bei solchen Bestandsänderungen des Typs SD und RD, wo die Staaten, in denen Absender und Empfänger ihren Standort haben, nicht Vertragspartei des gleichen Kontrollübereinkommens mit der Internationalen Atomenergie-Organisation und Euratom sind. 45. CAMPAIGN/KAMPAGNE: Eindeutige Identifikation der Wiederaufarbeitungskampagne. Nur zu verwenden bei Bestandsänderungen in Prozessmaterialbilanzzone(n) von Wiederaufarbeitungsanlagen für abgebrannten Brennstoff. 46. REACTOR/REAKTOR: Eindeutige Identifikation des Reaktors, aus dem bestrahlter Brennstoff gelagert oder wiederaufgearbeitet wird. Nur zu verwenden bei Bestandsänderungen in Lagern für abgebrannten Brennstoff oder Wiederaufarbeitungsanlagen. 47. ERROR PATH/FEHLERPFAD: Sondercode zur Beschreibung von Messfehlern und ihrer Fortpflanzung zum Zweck der Materialbilanzauswertung. Die Codes werden zwischen der Anlage und der Kommission vereinbart. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE 1. Im Fall der Weitergabe von Kernmaterial hat der Absender dem Empfänger alle notwendigen Angaben für den Bestandsänderungsbericht zur Verfügung zu stellen. 2. Enthalten numerische Daten Bruchteile von Einheiten, so ist ein Dezimalpunkt zu verwenden, um die Dezimalstellen abzusetzen. 3. Folgende 55 Zeichen dürfen verwendet werden: die 26 Großbuchstaben A bis Z, die Ziffern 0 bis 9 und die Zeichen „plus“, „minus“, „Schrägstrich“, „Sternchen“, „Leerzeichen“, „gleich“, „größer als“, „kleiner als“, „Punkt“, „Komma“, „Klammer auf“, „Klammer zu“, „Doppelpunkt“, „Dollar“, „Prozent“, „Anführungsstrich“, „Strichpunkt“, „Fragezeichen“ und „& -Zeichen“. 4. Nach Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. 5. Die Berichte sind in einem zwischen der Kommission und den Betreibern vereinbarten weltweit anerkannten Kennsatz-Meldeformat zu erstellen. 6. Die Berichte sind ordnungsgemäß erstellt und digital unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG IV MATERIALBILANZBERICHT (MBR) Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBZ-Code der meldenden MBZ 1 Report type Zeichen (1) M für Materialbilanzbericht 2 Report date TTMMJJJJ Abschlussdatum des Berichts 3 Start report TTMMJJJJ Startdatum des MBR (Datum der letzten PIT + 1 Tag) 4 End report TTMMJJJJ Abschlussdatum des MBR (Datum der laufenden PIT) 5 Report number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 6 Element-category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 7 Line count Zahl (8) Gemeldete Gesamtzeilenzahl 8 Reporting person Zeichen (30) Name der für den Bericht zuständigen Person 9 IC code Zeichen (2) Art der Bestandsänderung 10 Line number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 11 Element weight Zahl (24.3) Elementgewicht 12 Isotope Zeichen (1) G für U-235, K für U-233, J für ein Gemisch aus U-235 und U-233 13 Fissile weight Zahl (24.3) Gewicht des spaltbaren Isotops 14 Obligation Zeichen (2) Kontrollverpflichtung 15 Correction Zeichen (1) D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Streichung/Zusatz-Paares, L für Spätbuchungen (allein stehende Zusätze) 16 Previous report Zahl (8) Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile 17 Previous line Zahl (8) Nummer der zu berichtigenden Buchungszeile 18 Comment Zeichen (256) Kommentar des Betreibers 19 CRC Zahl (20) Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle 20 Previous CRC Zahl (20) Zu korrigierender Hash-Zeilencode 21 Erläuterungen 1. MBA/MBZ: Code der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 2. REPORT TYPE/BERICHTSART: M für Materialbilanzberichte. 3. REPORT DATE/BERICHTSDATUM: Datum, an dem der Bericht fertig gestellt wurde. 4. START REPORT/BERICHTSBEGINN: Beginndatum des MBR, Tag unmittelbar nach dem Tag der vorherigen Realbestandsaufnahme. 5. END REPORT/BERICHTSENDE: Schlussdatum des MBR, Datum der laufenden Realbestandsaufnahme. 6. REPORT NUMBER/BERICHTSNUMMER: Laufende Nummer, lückenlos. 7. ELEMENT CATEGORY/ELEMENTKATEGORIE: Folgender Code für Kernmaterialkategorien ist zu verwenden: Kernmaterialkategorie Code Plutonium P Hochangereichertes Uran (20 % Anreicherung und darüber) H Schwach angereichertes Uran (höher als Natururan, aber weniger als 20 % Anreicherung) L Natururan N Abgereichertes Uran D Thorium T 8. LINE COUNT/ZEILENZAHL: Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen. 9. REPORTING PERSON/BERICHTERSTATTER: Name der für den Bericht zuständigen Person. 10. IC-CODE: Die verschiedenen Arten von Bestandsänderungen und Bestandsinformationen sind in nachstehender Reihenfolge einzutragen. Dabei sind folgende Codes zu verwenden: Bezeichnung Code Erläuterung Realer Anfangsbestand PB Realer Bestand zu Beginn des Berichtszeitraums (muss dem realen Bestand am Ende des vorherigen Berichtszeitraums entsprechen). Bestandsänderungen (nur Codes der nachstehenden Liste) Für jede Art von Bestandsänderung ist eine zusammengefasste Buchungszeile für den gesamten Berichtszeitraum einzutragen (erst Zugänge, dann Abgänge). Buchendbestand BA Buchbestand am Ende des Berichtszeitraums. Muss der arithmetischen Summe der obigen MBR-Buchungen entsprechen. Realer Endbestand PE Realer Bestand am Ende des Berichtszeitraums. Nicht nachgewiesenes Material MF Nicht nachgewiesenes Material. Ist zu berechnen als „realer Endbestand (PE)“ minus „Buchendbestand (BA)“. Bei Bestandsänderung ist einer der folgenden Codes zu verwenden: Bezeichnung Code Erläuterung Eingang RD Eingang von Kernmaterial aus einer MBZ in der Europäischen Union. Einfuhr RF Einfuhr von Kernmaterial aus einem dritten Staat. Eingang aus nicht überwachter Tätigkeit RN Eingang von Kernmaterial aus einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34). Versand SD Versand von Kernmaterial in eine MBZ in der Europäischen Union. Ausfuhr SF Ausfuhr von Kernmaterial in einen dritten Staat. Versand zu nicht überwachter Tätigkeit SN Versand von Kernmaterial zu einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 34). Überführung zu konditioniertem Abfall TC In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die so konditioniert worden ist (z. B. in Glas, Zement, Beton oder Bitumen), dass sie zur weiteren nuklearen Verwendung nicht geeignet ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen. In die Umwelt überführter Abfall TE In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die als Ergebnis einer beabsichtigten Ableitung endgültig in die Umwelt abgegeben worden ist. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Überführung zu zurückbehaltenem Abfall TW In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die bei der Aufbereitung oder bei einem Betriebsunfall entstanden und an einen besonderen Ort innerhalb der Materialbilanzzone verbracht worden ist, von der sie wieder entnommen werden könnte. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. Diese Materialart ist separat zu verbuchen. Rückführung von konditioniertem Abfall FC Rückführung von konditioniertem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn konditionierter Abfall einen Verarbeitungsprozess durchläuft. Rückführung von zurückbehaltenem Abfall FW Rückführung von zurückbehaltenem Abfall in den Bestand der MBZ. Dies ist dann der Fall, wenn zurückbehaltener Abfall von der besonderen Stelle innerhalb der MBZ für eine Aufbereitung mit Trennung der Elemente in der MBZ oder für einen Versand aus der MBZ entnommen wird. Unfallbedingter Verlust LA Unwiederbringlicher und unbeabsichtigter Verlust einer Kernmaterialmenge als Folge eines Betriebsunfalls. Die Verwendung dieses Codes im MBR ist nur dann zulässig, wenn bei Eintreten oder Bekanntwerden der Bestandsänderung ein Sonderbericht an die Kommission gesandt worden ist. Unfallbedingter Gewinn GA Unerwartet vorgefundenes Kernmaterial, sofern es nicht bei einer Realbestandsaufnahme festgestellt wird. Die Verwendung dieses Codes im MBR ist nur dann zulässig, wenn bei Eintreten oder Bekanntwerden der Bestandsänderung ein Sonderbericht an die Kommission gesandt worden ist. Änderung der Kategorie CE Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen infolge eines Anreicherungsprozesses. Änderung der Kategorie CB Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen aufgrund eines Mischvorgangs. Änderung der Kategorie CC Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 18) zu einer anderen für alle Arten von Kategorieänderungen, die nicht durch die Codes CE und CB erfasst werden. Änderung der besonderen Verpflichtung BR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) zum Ausgleich des Uranbestands nach einem Vermengungsvorgang. Änderung der besonderen Verpflichtung PR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1), wenn Kernmaterial in einen Buchführungspool eingeht oder diesen verlässt. Änderung der besonderen Verpflichtung SR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) nach Austausch einer Verpflichtung oder Substitution. Änderung der besonderen Verpflichtung CR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 17 Absatz 1) für alle nicht durch die Codes BR, PR oder SR erfassten Fälle. Nukleare Erzeugung NP Erhöhung der Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung. Nuklearer Verlust NL Verringerung der Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung. Absender/Empfänger-Differenz DI Absender/Empfänger-Differenz (s. Artikel 2 Nummer 19). Neumessung NM In der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge in einer bestimmten Charge, die der Differenz zwischen einer neu gemessenen Menge und der früher verbuchten Menge entspricht und die weder eine Absender/Empfänger-Differenz noch eine Berichtigung ist. Bilanzberichtigung BJ In der MBZ verbuchte Kernmaterialmenge, die der Differenz zwischen dem Ergebnis einer vom Anlagenbetreiber für eigene Zwecke durchgeführten Realbestandsaufnahme (ohne Meldung der Realbestandsaufstellung bei der Kommission) und dem zum gleichen Zeitpunkt ermittelten Buchbestand entspricht. Rundung RA Rundungsausgleich, der die Summe der in einem bestimmten Zeitraum gemeldeten Mengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand der MBZ bringen soll. Isotopenausgleich R5 Ausgleich, der die Summe der gemeldeten Isotopenmengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand für U-235 der MBZ bringen soll. Materialproduktion MP Aus ursprünglich nicht der Sicherheitsüberwachung unterliegenden Stoffen gewonnene Kernmaterialmenge, die überwachungspflichtig geworden ist, weil ihre Konzentration nunmehr die Mindestwerte übersteigt. Beendigung der Nutzung TU Kernmaterialmenge, die aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht rückgewinnbar gilt und die i) in für nichtnukleare Zwecke genutzte Fertigerzeugnisse eingebaut ist oder ii) in gemessenen oder aufgrund von Messungen geschätzten sehr geringen Konzentrationen in Abfall enthalten ist, auch wenn dieses Material nicht in die Umwelt abgegeben wird. Die betreffende Kernmaterialmenge ist vom Bestand der MBZ abzuziehen. 11. LINE NUMBER/ZEILENNUMMER: Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos. 12. ELEMENT WEIGHT/ELEMENTGEWICHT: Es ist das Gewicht der in Feld 7 genannten Elementkategorie anzugeben. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden. 13. ISOTOPE/ISOTOP: Dieser Code gibt die betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird. Zu verwenden ist der Code G für U-235, K für U-233 und J für ein Gemisch aus U-235 und U-233. 14. FISSILE WEIGHT/SPALTGEWICHT: Ist in den besonderen Kontrollbestimmungen nichts anderes festgelegt, so ist das Gewicht der spaltbaren Isotope nur für angereichertes Uran und bei Kategorieänderungen, soweit sie angereichertes Uran betreffen, zu melden. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Stellen angegeben werden. 15. OBLIGATION/VERPFLICHTUNG: Angabe der von der Gemeinschaft für das Kernmaterial übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem dritten Staat oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung (Artikel 17). Die Kommission teilt den Anlagen die entsprechenden Codes mit. 16. CORRECTION/BERICHTIGUNG: Berichtigungen erfolgen durch Streichung der falschen und Einfügung der richtigen Buchungszeile(n). Die nachstehenden Codes sind zu verwenden: 17. PREVIOUS REPORT/VORHERIGER BERICHT: Angabe der Berichtsnummer (6) der zu berichtigenden Buchungszeile. 18. PREVIOUS LINE/VORHERIGE ZEILE: Bei Streichungen oder Zusätzen als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz ist die Zeilennummer (11) der zu berichtigenden Buchungszeile anzugeben. 19. COMMENT/BEMERKUNGEN Textfeld für kurze Kommentare des Betreibers (ersetzt separate kurz gefasste Bemerkungen). 20. CRC: Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle. Die Kommission teilt dem Betreiber den zu verwendenden Algorithmus mit. 21. PREVIOUS CRC/VORHERIGER CRC: Hash-Code der zu berichtigenden Zeile. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE Die allgemeinen Bemerkungen 2, 3, 4, 5 und 6 am Ende des Anhangs III gelten entsprechend. ANHANG V AUFSTELLUNG DES REALEN BESTANDS (PIL) Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBZ-Code der meldenden MBZ 1 Report type Zeichen (1) P für Aufstellung des realen Bestands 2 Report date TTMMJJJJ Abschlussdatum des Berichts 3 Report number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 4 PIT date TTMMJJJJ Datum der Realbestandsaufnahme 5 Line count Zahl (8) Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen 6 Reporting person Zeichen (30) Name der für den Bericht zuständigen Person 7 PIL_ITEM_ID Zahl (8) Laufende Nummer 8 Batch Zeichen (20) Eindeutige Identifikation einer Kernmaterialcharge 9 KMP Zeichen (1) Schlüsselmesspunkt. 10 Measurement Zeichen (1) Messcode 11 Element category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 12 Material form Zeichen (2) Materialformcode 13 Material container Zeichen (1) Materialbehältercode 14 Material state Zeichen (1) Materialzustandscode 15 Line number Zahl (8) Laufende Nummer, lückenlos 16 Items Zahl (6) Anzahl der Posten 17 Element weight Zahl (24.3) Elementgewicht 18 Isotope Zeichen (1) G für U-235, K für U-233, J für ein Gemisch aus U-235 und U-233 19 Fissile weight Zahl (24.3) Gewicht des spaltbaren Isotops 20 Obligation Zeichen (2) Kontrollverpflichtung 21 Document Zeichen (70) Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokumente 22 Container ID Zeichen (20) Vom Betreiber festgelegte Behälteridentifikation 23 Correction Zeichen (1) D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz, L für Spätbuchungen (allein stehende Zusätze) 24 Previous report Zahl (8) Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile 25 Previous line Zahl (8) Zeilennummer der zu berichtigenden Buchungszeile 26 Comment Zeichen (256) Kommentar des Betreibers 27 CRC Zahl (20) Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle 28 Previous CRC Zahl (20) Hash-Code der zu berichtigenden Zeile 29 Erläuterungen 1. MBA/MBZ: Code der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 2. REPORT TYPE/BERICHTSART: P für Aufstellungen des realen Bestands. 3. REPORT DATE/BERICHTSDATUM: Datum, an dem der Bericht fertig gestellt wurde. 4. REPORT NUMBER/BERICHTSNUMMER: Laufende Nummer, lückenlos. 5. PIT-DATE/PIT-DATUM: Tag, Monat und Jahr der Aufnahme des realen Bestands (Stand um 24.00 Uhr). 6. LINE COUNT/ZEILENZAHL: Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen. 7. REPORTING PERSON/BERICHTERSTATTER: Name der für den Bericht zuständigen Person. 8. PIL_ITEM_ID: Laufende Nummer für alle PIL-Zeilen, die sich auf den selben körperlichen Gegenstand beziehen. 9. BATCH/CHARGE: Ist nach den besonderen Kontrollbestimmungen ein Weiterverfolgen der Chargen erforderlich, so ist die Chargenbezeichnung zu verwenden, die früher für diese Charge in einem Bestandsänderungsbericht oder in einer früheren Aufstellung des realen Bestandes verwendet wurde. 10. KMP/SMP: Schlüsselmesspunkt. Die Codes werden der betroffenen Anlage in den besonderen Kontrollbestimmungen mitgeteilt. Wurde kein Code festgelegt, ist „&“ zu verwenden. 11. MEASUREMENT/MESSUNG: Es ist die Grundlage anzugeben, auf der die gemeldete Kernmaterialmenge ermittelt wurde. Dabei ist einer der nachstehenden Codes zu verwenden: Gemessen Geschätzt Erläuterung M E In der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird. N F In einer anderen Materialbilanzzone. T G In der Materialbilanzzone, für die der Bericht erstattet wird, wenn die Gewichtsangaben bereits früher in einem Bestandsänderungsbericht oder einer Realbestandsaufstellung angeführt wurden. L H In einer anderen Materialbilanzzone, wenn die Gewichtsangaben bereits früher in einem Bestandsänderungsbericht oder einer Realbestandsaufstellung für die jetzige Materialbilanzzone angeführt wurden. 12. ELEMENT CATEGORY/ELEMENTKATEGORIE: Die folgenden Codes sind zu verwenden: Kernmaterialkategorie Code Plutonium P Hochangereichteres Uran (20 % Anreicherung und darüber) H Schwach angereichertes Uran (höher als Natururan, aber weniger als 20 % Anreicherung) L Natururan N Abgereichertes Uran D Thorium T 13. MATERIALFORM: Folgende Codes sind zu verwenden: Hauptmaterialform Unterkategorie Code Erze OR Konzentrate YC Uranhexafluorid (UF6) U6 Urantetrafluorid (UF4) U4 Urandioxid (UO2) U2 Urantrioxid (UO3) U3 Uranoxid (U3O8) U8 Thoriumoxid (ThO2) T2 Lösungen Nitrat LN Fluorid LF Sonstige LO Pulver Homogen PH Heterogen PN Keramik Tabletten CP Kugeln CS Sonstige CO Metall Rein MP Legiert MA Brennstoff Stäbe ER Platten EP Bündel EB Anordnungen EA Sonstige EO Versiegelte Strahlenquellen QS Kleine Mengen/Proben SS Produktionsabfall Homogen SH Heterogen (Kehricht, Sinterschlacke, Schlämme, Feinanteile, sonstige) SN Fester Abfall Hülsen AH Gemischt (Kunststoff, Handschuhe, Papier usw.) AM Kontaminierte Ausrüstung AC Sonstiger AO Flüssiger Abfall Schwachaktiv WL Mittelaktiv WM Hochaktiv WH Konditionierter Abfall Glas NG Bitumen NB Beton NC Sonstiger NO 14. MATERIAL CONTAINER/MATERIALBEHÄLTER: Folgende Codes sind zu verwenden: Behälterart Code Zylinder C Packung P Fass D Gesonderte Brennelementeinheit S Transportkäfig B Flasche F Tank, sonstiges Gefäß T Sonstige O 15. MATERIALSTATE/MATERIALZUSTAND: Folgende Codes sind zu verwenden: Zustand Code Unbestrahltes Kernmaterial F Bestrahltes Kernmaterial I Abfall W Nicht rückgewinnbares Material N 16. LINE NUMBER/ZEILENNUMMER: Laufende Nummer, bei jedem Bericht mit 1 beginnend, lückenlos. 17. ITEMS/POSTEN: Die Anzahl der an der Realbestandsbuchung beteiligten Posten ist in jeder Zeile anzugeben. Wird eine Gruppe zur gleichen Charge gehörender Posten in mehreren Buchungszeilen gemeldet, muss die Summe der angegebenen Anzahl von Posten der Gesamtzahl der Posten in der Gruppe entsprechen. Umfassen die Buchungszeilen mehr als eine Elementkategorie, so ist die Anzahl der Posten nur für die Elementkategorie mit dem höchsten strategischen Wert anzugeben (in absteigender Reihenfolge: P, H, L, N, D, T). 18. ELEMENT WEIGHT/ELEMENTGEWICHT: Es ist das Gewicht der in Feld 12 genannten Elementkategorie anzugeben. Alle Gewichtsangaben in Gramm. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden. 19. ISOTOPE/ISOTOP: Dieser Code gibt die betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird. Zu verwenden ist der Code G für U-235, K für U-233 und J für ein Gemisch aus U-235 und U-233. 20. FISSILE WEIGHT/SPALTGEWICHT: Ist in den besonderen Kontrollbestimmungen nichts anderes festgelegt, so ist das Gewicht der spaltbaren Isotope nur für angereichertes Uran und bei Kategorieänderung, soweit sie angereichertes Uran betrifft, zu melden. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden. 21. OBLIGATION/VERPFLICHTUNG: Angabe der von der Gemeinschaft für das Kernmaterial übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem dritten Staat oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung (Artikel 17). Die Kommission teilt den Anlagen die entsprechenden Codes mit. 22. DOCUMENT/DOKUMENT: Vom Betreiber festgelegte Verweisung auf Begleitdokument(e). 23. CONTAINER ID/BEHÄLTERIDENTIFIKATION: Vom Betreiber festgelegte Behälternummer. Fakultatives Datenelement für Fälle, in denen die Behälternummer nicht in der Chargenbezeichnung erscheint. 24. CORRECTION/BERICHTIGUNG: Berichtigungen erfolgen durch Streichung der falschen und Einfügung der richtigen Buchungszeile(n). Die nachstehenden Codes sind zu verwenden: 25. PREVIOUS REPORT/VORHERIGER BERICHT: Anzugeben ist die Berichtsnummer (4) der zu berichtigenden Zeile. 26. PREVIOUS LINE/VORHERIGE ZEILE: Bei Streichungen oder Zusätzen als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz ist die Zeilennummer (16) der zu berichtigenden Zeile anzugeben. 27. COMMENT/BEMERKUNGEN: Textfeld für kurze Kommentare des Betreibers (ersetzt separate kurz gefasste Bemerkungen). 28. CRC: Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle. Die Kommission teilt dem Betreiber den zu verwendenden Algorithmus mit. 29. PREVIOUS CRC/VORHERIGER CRC: Hash-Code der zu berichtigenden Zeile. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE Befand sich an dem Tag, an dem die Aufnahme des realen Bestandes stattgefunden hat, in der Materialbilanzzone kein Kernmaterial, so sind in dem Bericht nur die Kennsätze 1 bis 7, 16, 17 und 28 auszufüllen. Die allgemeinen Bemerkungen 2, 3, 4, 5 und 6 am Ende des Anhangs III gelten entsprechend. ANHANG VI VORAUSMELDUNG DER AUSFUHR/DES VERSANDS VON KERNMATERIAL EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG 1. Referenzcode: 2. MBZ-Code: 3. Anlage (Absender):… Anlage (Empfänger): 4. Nach Kernmaterialkategorie und besonderer Kontrollverpflichtung unterteilte Mengen: 5. Chemische Zusammensetzung: 6. Anreicherung oder Isotopenzusammensetzung: 7. Physikalische Form: 8. Anzahl der Posten: 9. Beschreibung der Behälter und Siegel: 10. Kennzeichnung der Sendung: 11. Transportmittel: 12. Ort, an dem das Material gelagert oder vorbereitet wird: 13. Letzter Zeitpunkt für die Identifizierung des Materials: 14. Voraussichtliche Versandtermine: Voraussichtliche Ankunftstermine: 15. Verwendungszweck: 16. Vertragsreferenz der Versorgungsagentur: Datum und Ort der Absendung der Meldung: Name und Stellung des Unterzeichners: Unterschrift: Erläuterungen 1. Referenzcode für Vorausmeldungen zur Verwendung im Bestandsänderungsbericht (bis zu 8 Zeichen). 2. Code der meldenden Materialbilanzzone, welcher der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt wurde. 3. Name, Anschrift und Land der Anlage, die das Kernmaterial versendet und der Anlage, die es empfängt. Ggf. ist auch der Empfänger anzugeben, für den das Kernmaterial endgültig bestimmt ist. 4. Das Gesamtgewicht der Elemente ist in Gramm anzugeben. Ggf. ist auch das Gewicht der spaltbaren Isotope anzugeben. Die Gewichtsangaben sind nach Kernmaterialkategorie und besonderer Kontrollverpflichtungen zu unterteilen. 5. Die chemische Zusammensetzung ist anzugeben. 6. Ggf. ist der Anreicherungsgrad oder die Isotopenzusammensetzung anzugeben. 7. Es ist die Materialbeschreibung gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 8. Die Anzahl der Posten, aus denen die Sendung besteht, ist anzugeben. 9. Beschreibung (Art) der Behälter und der Merkmale, die eine Versiegelung ermöglichen. 10. Kennzeichnung der Sendung (z. B. Behälterkennzeichen oder -nummern). 11. Ggf. ist das Transportmittel anzugeben. 12. Angabe des Ortes innerhalb der Materialbilanzzone, an dem das Kernmaterial für den Versand vorbereitet wird und identifiziert werden kann und wo ggf. die Menge und Zusammensetzung überprüft werden können. 13. Letzter Zeitpunkt, an dem das Material identifiziert und ggf. in Bezug auf Menge und Zusammensetzung überprüft werden kann. 14. Voraussichtliches Datum des Versands und der Ankunft am Bestimmungsort. 15. Angabe des Verwendungszwecks, für den das Kernmaterial bestimmt ist. 16. Ggf. ist anzugeben: — die Vertragsreferenz der Versorgungsagentur bzw., falls nicht verfügbar, das Datum, an dem der Vertrag durch die Versorgungsagentur abgeschlossen wurde oder von ihr als abgeschlossen angesehen wird, sowie alle zweckdienlichen Hinweise; — bei Lohnveredelungsverträgen (Artikel 75 des Vertrags) und Verträgen über die Lieferung von kleinen Mengen von Material (Artikel 74 des Vertrags und Verordnung Nr. 17/66/Euratom der Kommission, geändert durch die Verordnung (Euratom) Nr. 3137/74) das Datum der an die Versorgungsagentur gerichteten Anzeige mit allen zweckdienlichen Hinweisen. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG VII VORAUSMELDUNG VON KERNMATERIALEINFUHREN/-EINGÄNGEN EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG 1. Referenzcode 2. MBZ-Code: 3. Anlage (Empfänger):… Anlage (Absender): 4. Nach Kernmaterialkategorie und besonderer Kontrollverpflichtung unterteilte Mengen: 5. Chemische Zusammensetzung: 6. Anreicherung bzw. Isotopenzusammensetzung: 7. Physikalische Form: 8. Anzahl der Posten: 9. Beschreibung der Behälter und Siegel: 10. Transportmittel: 11. Ankunftsdatum: 12. Ort, an dem das Material ausgepackt wird: 13. Termin(e), an dem/denen das Material ausgepackt wird 14. Vertragsreferenz der Versorgungsagentur: Datum und Ort der Absendung der Meldung: Name und Stellung des Unterzeichners: Unterschrift: Erläuterungen 1. Referenzcode für Vorausmeldungen zur Verwendung im Bestandsänderungsbericht (bis zu 8 Zeichen). 2. Code der meldenden Materialbilanzzone, welcher der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt wurde. 3. Name, Anschrift und Land der Anlage, die das Kernmaterial empfängt und der Anlage, die es versendet. 4. Das Gesamtgewicht der Elemente ist in Gramm anzugeben. Ggf. ist auch das Gewicht der spaltbaren Isotope anzugeben. Die Gewichtsangaben sind nach Kernmaterialkategorie und besonderer Kontrollverpflichtung zu unterteilen. 5. Die chemische Zusammensetzung ist anzugeben. 6. Ggf. ist der Anreicherungsgrad oder die Isotopenzusammensetzung anzugeben. 7. Es ist die Materialbeschreibung gemäß Anhang III Nummer 14 dieser Verordnung zu verwenden. 8. Die Anzahl der Posten, aus denen die Sendung besteht, ist anzugeben. 9. Beschreibung (Art) der Behälter und möglichst der angebrachten Siegel. 10. Ggf. ist das Transportmittel anzugeben. 11. Voraussichtliches oder tatsächliches Datum der Ankunft in der meldenden Materialbilanzzone. 12. Angabe des Ortes innerhalb der Materialbilanzzone, an dem das Material ausgepackt wird und identifiziert werden kann und wo die Menge und Zusammensetzung überprüft werden können. 13. Termin(e), an dem/denen das Material ausgepackt wird. 14. Ggf. ist anzugeben: — die Vertragsreferenz der Versorgungsagentur bzw., falls nicht verfügbar, das Datum, an dem der Vertrag durch die Versorgungsagentur abgeschlossen wurde oder von ihr als abgeschlossen angesehen wird, sowie alle zweckdienlichen Hinweise; — bei Lohnveredelungsverträgen (Artikel 75 des Vertrags) und Verträgen über die Lieferung von kleinen Mengen von Material (Artikel 74 des Vertrags und Verordnung Nr. 17/66/Euratom der Kommission, geändert durch Verordnung (Euratom) Nr. 3137/74) das Datum der an die Versorgungsagentur gerichteten Anzeige mit allen zweckdienlichen Hinweisen. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG VIII BERICHT ÜBER DIE AUSFUHR/DEN VERSAND VON ERZEN (1) EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG Unternehmen (2): Grube (3): Code (4): Jahr: Datum Empfänger Enthaltene Menge in g Bemerkungen Uran Thorium Datum und Ort der Absendungdes Berichts: Name und Stellung des Unterzeichners: Unterschrift: Erläuterungen
Erläuterungen
Streichung. Die zu streichende Buchungszeile ist zu identifizieren durch Angabe der Berichtsnummer (4) in Feld 38, der Zeilennummer (22) in Feld 39 und des CRC (42) in Feld 43, die für die ursprüngliche Buchungszeile angegeben waren. Andere Felder sind nicht zu melden.
Zusatz (als Bestandteil eines Paars aus Streichung und Zusatz). Die richtige Buchungszeile ist anzugeben mit allen Datenfeldern, einschließlich der Felder „vorheriger Bericht“ (38) und „vorherige Zeile“ (39). Im Feld „vorherige Zeile“ (39) ist die Zeilennummer (22) der Buchungszeile zu wiederholen, die durch das Streichung/Zusatzpaar ersetzt wird.
Spätbuchung (allein stehender Zusatz). Die hinzuzufügende Spätbuchungszeile ist anzugeben mit allen Datenfeldern, einschließlich des Feldes „vorheriger Bericht“ (38). Im Feld „vorheriger Bericht“ (38) ist die Berichtsnummer (4) des Berichts anzugeben, in den die Spätbuchungszeile hätte aufgenommen werden müssen.
Erläuterung
Streichung. Die zu streichende Buchungszeile ist zu identifizieren durch Angabe der Berichtsnummer (6) in Feld 17, der Zeilennummer (11) in Feld 18 und des CRC (20) in Feld 21, die für die ursprüngliche Buchungszeile angegeben waren. Andere Felder sind nicht zu melden.
Zusatz (als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz). Die richtige Buchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschl. der Felder „vorheriger Bericht“ (17) und „vorherige Zeile“ (18). Im Feld „vorherige Zeile“ (18) ist die Zeilennummer (11) der Buchungszeile zu wiederholen, die durch das Paar aus Streichung und Zusatz ersetzt wird.
Spätbuchung (allein stehender Zusatz). Die hinzuzufügende Spätbuchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschließlich des Feldes „vorheriger Bericht“ (17). Das Feld „vorheriger Bericht“ (17) muss die Berichtsnummer (6) des Berichts enthalten, in den die Spätbuchungszeile hätte eingefügt werden müssen.
Erläuterung
Streichung: Die zu streichende Buchungszeile ist zu identifizieren durch Angabe der Berichtsnummer (4) in Feld 25, der Zeilennummer (16) in Feld 26 und des CRC (28) in Feld 29, die für die ursprüngliche Buchungszeile angegeben waren. Andere Felder sind nicht zu melden.
Zusatz (als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz). Die richtige Buchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschl. der Felder „vorheriger Bericht“ (25) und „vorherige Zeile“ (26). Das Feld „vorherige Zeile“ (26) muss die Zeilennummer (16) der Buchungszeile enthalten, die durch das Paar aus Streichung und Zusatz ersetzt wird.
Spätbuchung (allein stehender Zusatz). Die hinzuzufügende Spätbuchungszeile ist mit allen Datenfeldern anzugeben, einschließlich des Feldes „vorheriger Bericht“ (25). Das Feld „vorheriger Bericht“ (25) muss die Berichtsnummer (4) des Berichts enthalten, in den die Spätbuchungszeile hätte eingefügt werden müssen.
(1) Der Versandbericht ist spätestens bis Ende Januar eines jeden Jahres für das Vorjahr mit einer getrennten Buchung für jeden Empfänger abzugeben. Der Ausfuhrbericht ist für jede Exportsendung am Versandtag zu erstatten.
(2) Name und Anschrift des meldenden Unternehmens.
(3) Name der Grube, für die der Bericht erstattet wird.
(4) Code der Grube, der dem Unternehmen von der Kommission mitgeteilt worden ist. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG IX ANTRAG AUF BEFREIUNG EINER ANLAGE VON DEN VORSCHRIFTEN ÜBER FORM UND HÄUFIGKEIT DER BERICHTE EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG 1. Datum: 2. Anlage: 3. MBZ-Code: 4. Kernmaterialkategorie: 5. Anreicherung bzw. Isotopenzusammensetzung: 6. Mengen: 7. Chemische Zusammensetzung: 8. Physikalische Form: 9. Anzahl der Posten: 10. Art der Befreiung (Artikel 19 Absatz 2): a) kleine, für lange Zeit unverändert belassene Mengen b) nichtnukleare Tätigkeiten c) Sensoren d) Pu mit einem Pu-238-Gehalt über 80 % 11. Vorgesehener Verwendungszweck: 12. Besondere Kontrollverpflichtung: 13. Zeitpunkt der Einfuhr:… von: Datum und Ort der Absendung des Antrags: Name und Stellung des Unterzeichners: Unterschrift: Befreiung wird erteilt… Datum: Name und Stellung des für die Befreiung Verantwortlichen: Unterschrift… (im Namen der Kommission): Erläuterungen Dieses Formblatt ist zu verwenden entweder für den Erstantrag auf Befreiung einer Anlage von den Vorschriften über Form und Häufigkeit der Berichterstattung oder bei Einfuhren von Kernmaterial, das für eine Befreiung infrage kommt, aus einem dritten Staat. Nummer 13 gilt nur bei Einfuhren; es sollten Name und Anschrift des Absenders eingetragen werden. Für jede Art der Befreiung ist ein eigener Antrag zu stellen (Artikel 19 Absatz 2). Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG X JAHRES- BZW. AUSFUHRBERICHT FÜR KERNMATERIAL MIT REDUZIERTER BERICHTSPFLICHT (1) EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG MBZ–Code: Datum der Meldung: Meldung Nr.: Bezeichnung der Anlage: Berichtszeitraum: vom: bis: Berichtsart (2) Eintrag (3) Ref. (4) Bestandsänderungsinformation (5) MBZ–Code bzw. Bezeichnung und Anschrift der korrespondierenden Anlage Element Anreicherung Elementgewicht Verwendung Art der Befreiung nach Artikel 19 Absatz 2 Meldung Eintrag Nuklear oder nichtnuklear (6) Beschreibung (7) Datum und Ort der Absendung des Berichts: Name und Stellung des Unterzeichners: Unterschrift: Erläuterungen
(1) Dieses Formblatt ist entweder als Jahresbericht zu verwenden, mit dem Änderungen des Kernmaterialbestands in MBZ, denen eine Befreiung gewährt wurde, sowie Bestände am Anfang und Ende des Berichtszeitraums (Artikel 19 Absatz 3) gemeldet werden, oder als Ausfuhrmeldung bei Ausfuhren in einen dritten Staat (Artikel 19 Absatz 4).
(2) In der Spalte „Berichtsart“ ist „A“ anzugeben, wenn das Formblatt für einen Jahresbericht verwendet wird, bzw. „EXP“ bei der Meldung von Ausfuhren von Kernmaterial aus MBZ, denen eine Befreiung gewährt wurde.
(3) „Eintrag“ ist in jeder Meldung bzw. jedem Bericht fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit „1“.
(4) Die Spalte „Ref.“ dient der Verweisung auf einen anderen Eintrag. Der Inhalt der Spalte „Ref.“ besteht in den entsprechenden Berichts- und Eintragsnummern. Die Verweisung zeigt an, dass der jetzige Eintrag Angaben in einem früher gemeldeten Eintrag ergänzt oder aktualisiert.
(5) In der Spalte „Bestandsänderungsinformation“ ist die Art der im Berichtszeitraum eingetretenen Bestandsänderung bzw. der Bestand am Anfang und Ende des Berichtszeitraums anzugeben. Es sind die IC-Codes des Anhangs III zu verwenden. Der Code BB ist einzutragen, wenn der Bestand am Anfang des Berichtszeitraums aktualisiert wird. Für jede Art von Berichtsbefreiung, betreffende Anlage und Bestandsänderungsart sind getrennte Einträge vorzunehmen.
(6) In der Spalte „Nuklear oder nichtnuklear“ ist „N“ anzugeben, wenn das befreite Kernmaterial bei nuklearen Tätigkeiten verwendet wird, bzw. „NN“, wenn es bei nichtnuklearen Tätigkeiten verwendet wird.
(7) In der Spalte „Beschreibung“ ist die tatsächliche bzw. beabsichtigte Verwendung des Kernmaterials anzugeben. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG XI TÄTIGKEITSRAHMENPROGRAMM EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG Die Mitteilungen sollen nach Möglichkeit die beiden kommenden Jahre erfassen. Insbesondere sollte Folgendes angegeben werden: — Betriebsprogramme, z. B. geplante Kampagnen mit Angabe der Art und Menge der Brennelemente, die hergestellt oder aufbereitet werden sollen, Anreicherungsprogramme, Reaktorbetriebsprogramme mit geplanten Abschaltungen; — voraussichtlicher Zeitplan des Materialeingangs mit Angabe der Materialmenge je Charge, der Form (UF6, UO2, unbestrahlte oder bestrahlte Brennstoffe usw.), voraussichtliche Art der Transportbehälter oder der Verpackung; — voraussichtlicher Zeitplan der Abfallaufbereitungskampagnen (außer Umpacken oder weiterer Konditionierung ohne Trennung der Elemente) mit Angabe der Materialmenge, je Charge, der Form (Glas, hochaktive Flüssigkeit usw.), der voraussichtlichen Dauer und des voraussichtlichen Orts; — Termine, an denen die Menge des in den Erzeugnissen enthaltenen Materials voraussichtlich bestimmt wird, und Versandtermine; — Termine und Dauer der Aufnahme des realen Bestandes. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG XII VORAUSMELDUNG WEITERER ABFALLAUFBEREITUNGSTÄTIGKEITEN (1) EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG Bezeichnung der Anlage: Datum der Meldung: Meldung Nr.: Eintrag (2) Ref. (3) Abfallart vor Konditionierung (4) Konditionierte Form (5) Anzahl der Posten (6) Menge (7) Ort (8) Aufbereitungsort (9) Aufbereitungstermine (10) Aufbereitungszweck (11) Pu HEU U-233 Datum und Ort der Absendung des Berichts: Name und Stellung des Unterzeichners: Unterschrift: Erläuterungen
(1) Dieses Formblatt ist für Vorausmeldungen bei einer geplanten weiteren Aufbereitung von Abfall nach Artikel 31 zu verwenden. Spätere Änderungen der Aufbereitungstermine oder -orte sind ggf. ebenfalls mitzuteilen. Für jede Kampagne der weiteren Aufbereitung außer dem Umpacken des Abfalls oder seiner weiteren Konditionierung ohne Trennung der Elemente, zur Lagerung oder Entsorgung ist ein getrennter Eintrag vorzunehmen.
(2) „Eintrag“ in jeder Meldung ist fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit „1“.
(3) Die Spalte „Ref.“ dient der Verweisung auf einen anderen Eintrag. In der Spalte „Ref.“ sind die entsprechenden Meldungs- und Eintragsnummern anzugeben (so verweist 10-20 auf Eintrag 20 der Meldung 10). Die Verweisung zeigt an, dass der jetzige Eintrag Angaben in einem früher gemeldeten Eintrag ergänzt oder aktualisiert. Bei Bedarf sind mehrere Verweisungen möglich.
(4) In der Spalte „Abfallart vor Konditionierung“ ist die Abfallart vor jeglicher Konditionierung anzugeben, z. B. Hülsen, Feed-Klärschlamm, hoch- oder mittelaktive Flüssigkeiten.
(5) In der Spalte „konditionierte Form“ ist die jetzige konditionierte Form des Abfalls anzugeben, z. B. Glas, Keramik, Zement oder Bitumen.
(6) In der Spalte „Anzahl der Posten“ ist die Anzahl der Posten, z. B. Glasbehälter oder Zementblöcke, einer einzelnen Aufarbeitungskampagne anzugeben.
(7) In der Spalte „Menge“ ist ggf. die Gesamtmenge in Gramm von Plutonium, hochangereichertem Uran oder Uran-233 anzugeben, die in den in der Spalte „Anzahl der Posten“ verbuchten Posten enthalten ist. Bei der Angabe in der Spalte „Menge“ können die in den Bestandsänderungsberichten benutzten Mengendaten zugrunde gelegt werden; eine Messung jedes Postens ist nicht notwendig.
(8) In der Spalte „Ort“ sind Name und Anschrift der Anlage anzugeben sowie der Verwahrungsort des Abfalls zum Meldezeitpunkt. Die Anschrift muss hinreichend detailliert sein, um die geografische Position des Ortes im Verhältnis zu anderen in dieser oder anderen Meldungen angegebenen Orten anzuzeigen, und — falls ein Zugang notwendig ist — Angaben darüber enthalten, wie der Ort erreicht werden kann. Befindet sich ein Ort am Standort einer Nuklearanlage, ist der Anlagencode in der Ortsspalte anzugeben.
(9) In der Spalte „Aufbereitungsort“ ist der Ort anzugeben, an dem die geplante Aufbereitung stattfinden soll.
(10) In der Spalte „Aufbereitungstermine“ sind die Zeitpunkte anzugeben, an denen die weitere Aufbereitungskampagne voraussichtlich beginnt und endet.
(11) In der Spalte „Aufbereitungszweck“ ist das angestrebte Ergebnis der Aufbereitung anzugeben, z. B. Plutoniumrückgewinnung oder Abtrennung bestimmter Spaltprodukte. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG XIII JAHRESBERICHTÜBER AUSFUHR/VERSAND VON KONDITIONIERTEM ABFALL (1) EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG Bezeichnung der versendenden Anlage: MBZ-Code der versendenden Anlage: Berichtszeitraum vom bis Date MBZ-Code der empfangenden Anlage oder Name und Adresse der empfangenden Anlage (2) Konditionierte Form (3) Mengen (4) Bemerkungen g P g U-235 g U g T g P g U-235 g U g T g P g U-235 g U g T g P g U-235 g U g T Datum und Ort der Absendung des Berichts: Name und Stellung des Unterzeichners: Unterschrift: Erläuterungen
(1) In diesem Bericht sind alle konditionierten Abfälle anzugeben, die während des Berichtszeitraums zu Anlagen innerhalb oder außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten versandt oder ausgeführt wurden.
(2) Wurden Abfälle zu Anlagen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten versandt, ist der MBZ-Code einzutragen; wurden Abfälle zu Anlagen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten ausgeführt oder ist der MBZ-Code nicht bekannt, so sind die vollständige Bezeichnung und Anschrift einzutragen.
(3) In der Spalte „Konditionierte Form“ ist die konditionierte Form des Abfalls anzugeben, z. B. Glas, Keramik, Zement oder Bitumen.
(4) Den Angaben in der Spalte „Menge“ können die in der Anlage protokollierten Daten zugrunde gelegt werden; es braucht keine Messung der ausgeführten/versendeten Posten vorgenommen zu werden. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG XIV JAHRESBERICHT ÜBER EINFUHREN/EINGÄNGE VON KONDITIONIERTEM ABFALL (1) EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG Bezeichnung der empfangenden Anlage: MBZ-Code der empfangenden Anlage: Berichtszeitraum vom: bis: Datum Bezeichnung, Anschrift und, falls bekannt, MBZ-Code der versendenden Anlage Konditionierte Form (2) Menge (3) Bemerkungen g P g U-235 g U g T g P g U-235 g U g T g P g U-235 g U g T g P g U-235 g U g T Datum und Ort der Absendung des Berichts: Name und Stellung des Unterzeichners: Unterschrift: Erläuterungen
(1) Dieser Bericht ist für konditionierten Abfall erforderlich, der aus Anlagen ohne MBZ-Code oder aus Anlagen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten eingegangen ist.
(2) In der Spalte „Konditionierte Form“ ist die konditionierte Form des Abfalls anzugeben, z. B. Glas, Keramik, Zement oder Bitumen.
(3) Den Angaben in der Spalte „Menge“ können die in der Anlage protokollierten Daten zugrunde gelegt werden; es braucht keine Messung der ausgeführten/versendeten Posten vorgenommen zu werden. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg. ANHANG XV JAHRESBERICHT ÜBER ORTSVERÄNDERUNGEN BEI KONDITIONIERTEM ABFALL (1) EUROPÄISCHE KOMMISSION — EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG Bezeichnung der Anlage: Datum der Meldung: Meldung Nr.: Berichtszeitraum: Eintrag (2) Ref. (3) Abfallart vor Konditionierung (4) Konditionierte Form (5) Anzahl der Posten (6) Menge (7) Vorheriger Ort (8) Neuer Ort (9) Pu HEU U-233 Hinweis: Alle weitergegebenen Abfälle sind nach Abfallart (vor und nach der Konditionierung) und nach vorherigem Verwahrungsort getrennt aufzuführen. Datum und Ort der Absendung des Berichts: Name und Stellung des Unterzeichners: Unterschrift: Erläuterungen
(1) Im Jahresbericht sind alle Ortsveränderungen des Abfalls gemäß Artikel 32 Buchstabe c), die im vorausgehenden Kalenderjahr eingetreten sind, zu melden. Jede Ortsveränderung im Jahresverlauf ist getrennt zu verbuchen.
(2) „Eintrag“ ist in jeder Meldung fortlaufend zu nummerieren, beginnend mit „1“.
(3) Die Spalte „Ref.“ dient dazu, in einem Eintrag auf einen anderen Eintrag zu verweisen. In der Spalte „Ref.“ sind die Nummern der betreffenden Meldungen und des betreffenden Eintrags anzugeben (z. B. 10—20 als Verweis auf Eintrag 20 der Meldung 10). Die Verweisung zeigt an, dass der jetzige Eintrag Angaben in einem anderen Eintrag einer früheren Meldung ergänzt oder aktualisiert. Bei Bedarf sind mehrere Verweisungen möglich.
(4) In der Spalte „Abfallart vor Konditionierung“ ist die Abfallart vor jeglicher Konditionierung anzugeben, z. B. Hülsen, Feed-Klärschlamm, hoch- oder mittelaktive Flüssigkeiten.
(5) In der Spalte „Konditionierte Form“ ist die jetzige konditionierte Form des Abfalls anzugeben, z. B. Glas, Keramik, Zement oder Bitumen.
(6) In der Spalte „Anzahl der Posten“ ist die Anzahl der Posten — z. B. Glasbehälter oder Zementblöcke — anzugeben, die bei ein und derselben Verarbeitungskampagne eingesetzt wurden, oder die Anzahl der Posten, die im Jahresverlauf von ein und demselben („vorherigen“) Herkunftsort zu ein und demselben neuen Ort transportiert wurden.
(7) In der Spalte „Menge“ ist (soweit bekannt) die Gesamtmenge in Gramm von Plutonium, hochangereichertem Uran oder Uran-233 anzugeben, die in den in der Spalte „Anzahl der Posten“ verbuchten Posten enthalten ist. Den Angaben in der Spalte „Menge“ können die in den Bestandsänderungsberichten benutzten Mengendaten zugrunde gelegt werden, d. h. die mittlere Kernmaterialmenge je Posten; eine Messung jedes Postens ist nicht notwendig.
(8) In der Spalte „Vorheriger Ort“ ist der Verwahrungsort des Abfalls vor der Ortsveränderung anzugeben (siehe auch Erläuterung 8 zu Anhang XII).
(9) In der Spalte „Neuer Ort“ ist der Verwahrungsort nach der Ortsveränderung anzugeben (siehe auch Erläuterung 8 zu Anhang XII). Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten. Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.