Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (1) M für Materialbilanzbericht 2 Report date Datum (TTMMJJJJ) Datum der Fertigstellung des Berichts 3 Start report Datum (TTMMJJJJ) Anfangsdatum des Materialbilanzberichts (Datum der letzten Aufnahme des realen Bestands + 1 Tag) 4 End report Datum (TTMMJJJJ) Enddatum des Materialbilanzberichts (Datum der aktuellen Aufnahme des realen Bestands) 5 Report number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 6 Line count Zahl Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen 7 Reporting person Zeichen (64) Name der für den Bericht zuständigen Person 8 Einträge Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # IC code Zeichen (2) Art der Bestandsänderung 9 Line number Zahl Laufende Nummer, lückenlos 10 Element category Zeichen (1) Kernmaterialkategorie 11 Element weight Zahl (24,3) Elementgewicht 12 Isotope Zeichen (1) G für U-235, K für U-233, J für ein Mischung aus U-235 und U-233 13 Fissile weight Zahl (24,3) Gewicht des spaltbaren Isotops 14 Obligation Zeichen (5) Kontrollverpflichtung 15 Correction Zeichen (1) D für Streichungen, A für Zusätze als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz, L für Spätbuchungen (alleinstehende Zusätze) 16 Previous report Zahl Berichtsnummer der zu berichtigenden Buchungszeile 17 Previous line Zahl Zeilennummer der zu berichtigenden Buchungszeile 18 Comment Zeichen (256) Bemerkungen des Betreibers 19 CRC Zahl Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle 20 Previous CRC Zahl Hash-Code der zu berichtigenden Zeile 21 Erläuterungen 1. MBA: Code der berichterstattenden Materialbilanzzone. Der Code wird der betroffenen Anlage von der Kommission mitgeteilt. 2. Report type/Berichtsart: M für Materialbilanzberichte. 3. Report date/Berichtsdatum: Datum der Fertigstellung des Berichts. 4. Start report/Berichtsbeginn: Anfangsdatum des Materialbilanzberichts (Datum unmittelbar nach dem Tag der vorherigen Aufnahme des realen Bestands). 5. End report/Berichtsende: Enddatum des Materialbilanzberichts (Datum der aktuellen Aufnahme des realen Bestands). 6. Report number/Berichtsnummer: Laufende Nummer, die für Bestandsänderungsberichte, Materialbilanzberichte und Aufstellungen des realen Bestands verwendet wird, lückenlos. 7. Line count/Zeilenzahl Gesamtzahl der gemeldeten Zeilen. 8. Reporting person/Bericht erstattende Person: Name der für den Bericht zuständigen Person. 9. IC code/IC-Code: Die verschiedenen Arten von Bestandsänderungen und Bestandsinformationen sind in nachstehender Reihenfolge einzutragen. Folgende Codes sind zu verwenden: Bezeichnung Code Erläuterung Realer Anfangsbestand PB Realer Bestand zu Beginn des Berichtszeitraums (muss dem realen Bestand am Ende des vorherigen Berichtszeitraums entsprechen) Eigene Zeilen je Element und je Kontrollverpflichtung Bestandsänderungen (nur Codes der nachstehenden Liste) Für jede Art von Bestandsänderung ist eine zusammengefasste Buchungszeile (je Element und je Kontrollverpflichtung) für den gesamten Berichtszeitraum einzutragen (erst Zugänge, dann Abgänge) Buchendbestand BA Buchbestand am Ende des Berichtszeitraums. Muss der arithmetischen Summe der obigen Einträge im Materialbilanzbericht entsprechen Eigene Zeilen je Element und je Kontrollverpflichtung Realer Endbestand PE Realer Bestand am Ende des Berichtszeitraums Eigene Zeilen je Element und je Kontrollverpflichtung Nicht nachgewiesenes Material MF Nicht nachgewiesenes Material. Zu berechnen als „realer Endbestand (PE)“ minus „Buchendbestand (BA)“ Eigene Zeilen je Element und je Kontrollverpflichtung Bei Bestandsänderungen ist einer der nachstehenden Codes zu verwenden: Bezeichnung Code Erläuterung Eingang RD Eingang von Kernmaterial aus einer MBA in der Europäischen Union Einfuhr RF Einfuhr von Kernmaterial aus einem Drittland Eingang aus nicht überwachter Tätigkeit RN Eingang von Kernmaterial aus einer den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegenden Tätigkeit (Artikel 39) Versand SD Weitergabe von Kernmaterial an eine MBA in der Europäischen Union Ausfuhr SF Ausfuhr von Kernmaterial in ein Drittland Versand zu nicht überwachter Tätigkeit SN Weitergabe von Kernmaterial an eine den Sicherungsmaßnahmen nicht unterliegende Tätigkeit (Artikel 39) Überführung in konditionierten Abfall TC In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die so konditioniert worden ist (z. B. in Glas, Zement, Beton oder Bitumen), dass sie zur weiteren nuklearen Verwendung nicht geeignet ist. Anlagen kann auf begründeten Antrag und auf der Grundlage vereinbarter Berichterstattungsmodalitäten die Verwendung dieses Codes gestattet werden Für diese Materialart sind gesonderte Protokolle zu führen Überführung in eine geologische Entsorgungszone TG Überführung von Kernmaterial, das weder als zurückbehaltender noch als konditionierter Abfall gilt, in eine geologische Entsorgungszone. Abgaben in die Umwelt TE Gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die als Ergebnis einer beabsichtigten Ableitung endgültig in die Umwelt abgegeben worden ist (Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a) Überführung in zurückbehaltenen Abfall TW In Abfall enthaltene gemessene oder aufgrund von Messungen geschätzte Kernmaterialmenge, die bei der Aufbereitung oder bei einem Betriebsunfall entstanden und an einen besonderen Ort innerhalb der Materialbilanzzone überführt worden ist, dem sie wieder entnommen werden könnte, und die gegenwärtig als nicht rückgewinnbar gilt; Für diese Materialart sind gesonderte Protokolle zu führen Rückführung von konditioniertem Abfall FC Rückführung von konditioniertem Abfall in den Bestand der MBA. Dies ist dann der Fall, wenn konditionierter Abfall aufbereitet wird Rückführung aus einer geologischen Entsorgungszone FG Rückholung von Kernmaterial aus einer geologischen Entsorgungszone, nachdem es als Überführung in diese geologische Entsorgungszone deklariert wurde. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission Rückführung von zurückbehaltenem Abfall FW Rückführung von zurückbehaltenem Abfall in den Bestand der MBA. Dies ist dann der Fall, wenn zurückbehaltener Abfall von dem besonderen Ort innerhalb der Materialbilanzzone für eine Aufbereitung mit Trennung der Elemente in der Materialbilanzzone oder für einen Versand aus der Materialbilanzzone entnommen wird Unbeabsichtigter Verlust LA Unwiederbringlicher und unbeabsichtigter Verlust einer Kernmaterialmenge infolge eines Betriebsunfalls. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission Unbeabsichtigter Gewinn GA Unerwartet vorgefundenes Kernmaterial, sofern es nicht bei einer Aufnahme des realen Bestands festgestellt wird. Die Verwendung dieses Codes erfordert die Übermittlung eines Sonderberichts an die Kommission Stilllegungsgewinn GD Kernmaterial, das bei Stilllegungstätigkeiten oder außergewöhnlichen Vorgängen angefallen ist. Anlagen kann auf begründeten Antrag die Verwendung dieses Codes gestattet werden Änderung der Kategorie CE Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 21) zu einer anderen infolge eines Anreicherungsprozesses (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden) Änderung der Kategorie CB Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 21) zu einer anderen aufgrund eines Mischvorgangs (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden) Änderung der Kategorie CC Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer Kategorie (Artikel 21) zu einer anderen für alle Arten von Kategorieänderungen, die nicht durch die Codes CE und CB erfasst werden (je Kategorieänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden), z. B. bei Bestrahlung oder in berechtigten Ausnahmefällen Änderung der besonderen Verpflichtung BR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 19 Absatz 1) zum Ausgleich des Urangesamtbestands nach einem Vermengungsvorgang (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden) Änderung der besonderen Verpflichtung PR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 19 Absatz 1), etwa wenn Kernmaterial in einen Buchführungspool eingeht oder diesen verlässt (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden) Änderung der besonderen Verpflichtung SR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 19 Absatz 1) nach einem Verpflichtungsaustausch oder einer Substitution (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden). Für die Verwendung dieses Codes ist eine vorherige Genehmigung erforderlich (Artikel 20 Absatz 1) Änderung der besonderen Verpflichtung CR Buchmäßige Übertragung einer Kernmaterialmenge von einer besonderen Kontrollverpflichtung zu einer anderen (Artikel 19 Absatz 1) für alle nicht durch die Codes BR, PR oder SR erfassten Fälle (je Verpflichtungsänderung ist nur eine Buchungszeile zu melden) Nukleare Produktion NP Erhöhung der Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung Nuklearer Verlust NL Verringerung der Kernmaterialmenge durch Kernumwandlung Versender/Empfänger-Differenz DI Versender/Empfänger-Differenz Neumessung NM In der MBA verbuchte Kernmaterialmenge in einer bestimmten Charge, die der Differenz zwischen einer neu gemessenen Menge und der früher verbuchten Menge entspricht und bei der es sich weder um eine Versender/Empfänger-Differenz noch eine Berichtigung handelt Rundung RA Rundungsausgleich, der die Summe der in einem bestimmten Zeitraum gemeldeten Mengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand der MBA bringen soll Isotopenausgleich R5 Ausgleich, der die Summe der gemeldeten Isotopenmengen in Übereinstimmung mit dem Buchendbestand der MBA für U-235 bringen soll Materialproduktion MP Aus ursprünglich keinen Sicherungsmaßnahmen unterliegenden Stoffen gewonnene Kernmaterialmenge, die Sicherungsmaßnahmen unterworfen wurde, weil ihre Konzentration nunmehr die Mindestwerte übersteigt Beendigung der Verwendung TU In Endprodukten für nicht nukleare Zwecke wie Legierungen oder Keramiken enthaltene Kernmaterialmenge, die aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht rückgewinnbar gilt (Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b). Für die Verwendung dieses Codes ist eine vorherige Genehmigung erforderlich Beendigung der Sicherungsmaßnahmen TZ In sehr niedrigen gemessenen oder aufgrund von Messungen geschätzten Konzentrationen in Abfall enthaltene Kernmaterialmenge, die aus praktischen oder wirtschaftlichen Gründen als nicht rückgewinnbar gilt, auch wenn dieses Material nicht in die Umwelt abgeben wird (Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c). Anlagen kann auf begründeten Antrag und auf der Grundlage vereinbarter Berichterstattungsmodalitäten die Verwendung dieses Codes gestattet werden · 10. Line number/Zeilennummer: Laufende Nummer, beginnend mit 1, lückenlos. 11. Element category/Elementkategorie: Elementkategorie des Kernmaterials, wobei die Kategorie-Codes gemäß Anhang III Nummer 25 dieser Verordnung zu verwenden sind. 12. Element weight/Elementgewicht: Es ist das Gewicht der in Feld 11 aufgeführten Elementkategorie anzugeben. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden. 13. Isotope/Isotop: Dieser Code gibt die Art der betreffenden spaltbaren Isotope an und ist zu verwenden, wenn das Gewicht der spaltbaren Isotope gemeldet wird. Es sind die Codes gemäß Anhang III Nummer 27 dieser Verordnung zu verwenden. 14. Fissile weight/Spaltgewicht: Ist in den besonderen Kontrollbestimmungen nichts anderes festgelegt, so ist das Gewicht der spaltbaren Isotope nur für angereichertes Uran und bei Kategorieänderung — soweit sie angereichertes Uran betrifft — zu melden. Alle Gewichte sind in Gramm anzugeben. Die Dezimalen in den Buchungszeilen können mit bis zu drei Dezimalstellen angegeben werden. 15. Obligation/Verpflichtung: Angabe der von der Gemeinschaft übernommenen besonderen Kontrollverpflichtung im Rahmen eines Abkommens mit einem Drittland oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der das Material unterliegt (Artikel 19). Sie kann auch einem Poolcode entsprechen, sofern dies gemäß Artikel 20 genehmigt wurde. Die Kommission teilt den Anlagen auf Anfrage die entsprechenden Codes mit. 16. Correction/Berichtigung: Berichtigungen müssen durch Streichung der falschen und Einfügung der richtigen Buchungszeile(n) erfolgen. Folgende Codes sind zu verwenden: Code Erläuterung D Streichung. Die zu streichende Buchungszeile ist entweder — zu identifizieren durch Angabe der Berichtsnummer (6) in Feld 17 und der Zeilennummer (11) in Feld 18 sowie des CRC (20) in Feld 21, die für die ursprüngliche Buchungszeile angegeben waren. Andere Felder sind nicht zu melden; oder — in vollem Umfang zu wiederholen. Felder können Codes enthalten, die im Rahmen dieser Verordnung nicht mehr verwendet werden · A Zusatz (als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz). Die richtige Buchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschließlich der Felder „vorheriger Bericht“ (17) und „vorherige Zeile“ (18). Im Feld „vorherige Zeile“ (18) ist die Zeilennummer (10) der Buchungszeile zu wiederholen, die durch das Paar aus Streichung und Zusatz ersetzt wird. L Spätbuchung (alleinstehender Zusatz). Die hinzuzufügende Spätbuchungszeile ist mit allen Datenfeldern zu melden, einschließlich des Feldes „vorheriger Bericht“ (17). Im Feld „vorheriger Bericht“ (17) ist die Berichtsnummer (6) des Berichts anzugeben, in den die Spätbuchungszeile hätte aufgenommen werden müssen. · 17. Previous report/Vorheriger Bericht: Angabe der Berichtsnummer (6) der zu berichtigenden Zeile. 18. Previous line/Vorherige Zeile: Bei Streichungen oder Zusätzen als Teil eines Paars aus Streichung und Zusatz ist die Zeilennummer (10) der zu berichtigenden Zeile anzugeben. 19. Comment/Bemerkungen: Textfeld für kurze Bemerkungen des Betreibers. 20. CRC: Hash-Zeilencode zur Qualitätskontrolle. Die Kommission teilt dem Betreiber den zu verwendenden Algorithmus mit. 21. Previous CRC/Vorheriger CRC: Hash-Code der zu berichtigenden Zeile. ALLGEMEINE ANMERKUNGEN ZUM ERSTELLEN DER BERICHTE Die allgemeinen Anmerkungen 2, 3, 4, 5 und 6 am Ende des Anhangs III gelten entsprechend.
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (1) I für Bestandsänderungsbericht 2…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # MBA Zeichen (4) MBA-Code der berichterstattenden MBA 1 Report type Zeichen (1) P für Aufstellung des realen…
(10) Kommentare zu jedem Eintrag. Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage, die die…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage 1 Report type…
Kopf Kennsatz/Bezeichnung Inhalt Bemerkungen # Legal entity or name of installation Zeichen (256) Name der juristischen Person oder der Anlage 1 Report type…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.