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Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und die Europäische Atomgemeinschaft haben mit der Internationalen Atomenergie-Organisation gemäß Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen das Übereinkommen 78/164/Euratom geschlossen. Das Übereinkommen 78/164/Euratom ist am 21. Februar 1977 in Kraft getreten und durch das am 30. April 2004 in Kraft getretenes Zusatzprotokoll 1999/188/Euratom ergänzt worden.
Verifikationsabkommen: Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der…
Die Gemeinschaft, das Vereinigte Königreich und die Internationale Atomenergie-Organisation haben ein Abkommen über die Anwendung der Sicherheitsüberwachung im…
Die Gemeinschaft, Frankreich und die Internationale Atomenergie-Organisation haben ein Abkommen über die Anwendung der Sicherheitsüberwachung in Frankreich…
Das Übereinkommen 78/164/Euratom enthält eine besondere Verpflichtung der Gemeinschaft in Bezug auf die Anwendung der Sicherungsmaßnahmen auf Ausgangsmaterial…
Die Europäische Atomgemeinschaft ist dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit durch den Beschluss 1999/819/Euratom der Kommission beigetreten. Am 31. Januar…
Die gemäß Artikel 30 Absatz 4 Ziffer iii) des Übereinkommens über nukleare Sicherheit abgegebene Erklärung der Europäischen Atomgemeinschaft in der am 31.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.