Art. 4 32005R0031
Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 wird der Betrag der monatlichen Vergütung bei Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts auf 804,36 EUR bzw. für allein Erziehende auf 1072,48 EUR festgesetzt.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 wird der Betrag der monatlichen Vergütung bei Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts auf 804,36 EUR bzw. für allein Erziehende auf 1072,48 EUR festgesetzt.